Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense

Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um die übergeordnete Planung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ist im Unterschied zum Bebauungsplan lediglich für die betroffenen Behörden verbindlich. Die Bürgerinnen und Bürger können aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes keine Rechte herleiten.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense ist im Jahre 1974 aufgestellt worden und am 21.04.1978 rechtskräftig geworden.

Der Rat der Gemeinde Ense hat am 30.06.2009 beschlossen, die Neufassung des Flächennutzungsplanes, in dem alle bis zum Zeitpunkt dieses Beschlusses durchgeführten Änderungen eingearbeitet wurden, öffentlich bekannt zu machen. Der Flächennutzungsplan wurde am 17.07.2009 ortsüblich bekannt gemacht.

Änderungen ab 2009

Änd.Nr. Ort Rechtskraft
59 Höingen, Indupark 07.10.2010
60 Bremen, Wohnen 20.08.2012
61 Höingen, Erw. Biogas 10.01.2011
62 Niederense, Edeka 26.11.2012
63 Höingen, Wohnen 20.08.2012
64 Bremen, Betr. Wohnen 15.07.2013
65 Niederense, Bolzplatz, Spielplatz 20.08.2012
67 Niederense, Wohnen 30.09.2013
68 Höingen, Wohnen 21.10.2013
69 Teil B Windvorrangfläche Ruhne-Waltringen 27.02.2014
69 Teil C Windvorrangfläche Oberense-Bittingen 30.06.2014
71 Bremen, Vorhaben 17.11.2014
73 Niederense, Discountmarkt 13.04.2015
76 Hünningen, Wohnen ; Begründung 24.05.2021
77 Lüttringen, Wohnen 23.04.2018
78 SO-Energie Ruhne-Waltringen 24.07.2018
79 Windkraftanlagen Bittingen  
80 Höingen, Wohnen 03.06.2019
81 Bremen Nord 29.06.2020
82 Niederense, Wohnen ; Begründung ; Zusf. Erklärung 29.03.2021
83 Höingen, Windkraftanlagen ; Begründung 29.03.2021
84 Waltringen, Freiflächenphotovoltaikanlage 16.03.2020

 

 

Ihre Ansprechperson

Herr Mats Blume

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