Wirtschaftswegenetzkonzept
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auf diesen Seiten über den Stand zur Entwicklung des ländlichen Wegenetzkonzeptes informieren
Im Auftrag der Gemeinde Ense erarbeitet ein Projektteam der Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH aus Enger ein ländliches Wegenetzkonzept für den Außenbereich des gesamten Stadtgebietes.
Ländliche Wege unterliegen einer vielfältigen Nutzung und erfüllen somit verschiedene Funktionen und Aufgaben. Auch Natur und Landschaftselemente sind zu berücksichtigen. Ihre Bedeutung hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Längst ist nicht mehr nur landwirtschaftlicher Verkehr im Außenbereich unterwegs. Die Wege erschließen einzelne Wohnhäuser und werden für die wachsendenden Freizeitaktivitäten im Bereich Tourismus von Radfahrern, Wanderern oder Reitern genutzt.
Ziel des Konzeptes ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz zu erhalten, das die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigt und der Entwicklung des gemeindlichen Freiraumes dient.
Die Erstellung des Wegenetzkonzeptes wird gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowohl mit EU-Mitteln als auch mit Haushaltsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die genauen Richtlinien können Sie hier einsehen.
Die Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzeptes erfolgt in zwei Stufen. Zuerst müssen alle Wegeabschnitte erfasst und ihr IST-Zustand analysiert werden. Erst danach kann das SOLL-Konzept in einem mehrstufigen gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der Projektgruppe entwickelt werden. Im Rahmen der Bestandsdatenerfassung wird die Netzstruktur in den nächsten Wochen durch einen Straßenbautechniker fachlich begutachtet. Den IST-Zustand als Ergebnis dieser visuellen Begehung finden Sie hier in drei Plänen (Nordost, Süd und West) veröffentlicht. Darin ist die Einstufung der Wegeabschnitte in die Wegekategorien A bis I farbig differenziert dargestellt.
Auf Grundlage der bereits durchgeführten Beteiligungen, sind durch das Planungsbüro ein SOLL-Konzept und ein Plan mit Handlungsempfehlungen und Prioritäten erstellt worden. Diese Pläne können Sie sich hier herunterladen und genauer ansehen. Die öffentliche Beteiligung ist im Projekt erfolgt und abgeschlossen. Bei den hier dargestellten Plänen handelt es sich um den finalen Stand, der hiermit zur Kenntnis vorgestellt wird.
Pläne zum Download
SOLL-Konzept mit Handlungsempfehlungen und Priorisierung
Der Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegekonzepte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erläutert die Kategorisierung wie folgt:
Kategorie A | Klassifiziertes Straßennetz inkl. Gemeindestraßen; maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr |
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Kategorie B | Multifunktionale Wege, d.h. für den Radverkehr, land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und / oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie den Radverkehr; Maßgebliche Funktion: Sicherung kleinräumiger Verbindungen und Erschließung; maßgebliche Verkehrsmittel: Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr; Indizien für diese Kategorie-Einteilung: regelmäßig angefahrene Ziele im Außenbereich, z.B. land- und forstwirtschaftlich Betriebe, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, touristische Ziele etc. zusätzlich alle Radrouten/-wege (Verbindungswege gem. RLW) |
Kategorie C | Wege zur Sicherstellung land- und forstwirtschaftlich Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke; maßgeblicher Verkehr: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Hauptwirtschaftswege oder Wirtschaftswege gem. RLW) |
Kategorie D | Untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger, d.h. Wege, die grundsätzlich der Erschließungssicherung von kleineren Feldblöcken dienen oder dienen könnten und über die regelmäßig Fußgänger laufen oder Wanderrouten; maßgeblicher Verkehr: Fußgänger u. land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW) |
Kategorie E | Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, z.B. zu kleineren Feldblöcken für einzelne Anlieger, kein unmittelbares öffentliches Interesse; maßgebliches Verkehrsmittel: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW) |
Kategorie F | Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen; alle Verkehrsarten, aber nur in geringer Menge, z.B. Zufahrten zu einzeln gelegenen Wohnhäusern ohne land- und forstwirtschaftliche Bedeutung, Windkraftanlagen, Scheunen etc. |
Kategorie G | Im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind. |
Kategorie H | Nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege |
Kategorie I | Reine Fuß-, Reit- bzw. Radwege, die als selbständige Wege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nicht nutzbar sind (sonstige Wege gem. RLW) |