Impressum

Hausanschrift: Gemeinde Ense - Der Bürgermeister, Am Spring 4, 59469 Ense

Postanschrift: Gemeinde Ense - Der Bürgermeister, Postfach 1040, 59463 Ense

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Telefon: 02938/980-0 - Fax: 02938/4000 - E-Mail: post@gemeinde-ense.de

Die Gemeinde Ense ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Herrn Bürgermeister Rainer Busemann (Telemediengesetz). Verantwortlicher nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist der Bürgermeister der Gemeinde Ense. Fragen, die den Internetauftritt betreffen, richten Sie bitte an Frau Emily Theil, Tel. 02938/980-100 (inhaltlich) oder an Herrn Rafael Nittner, Tel. 02938/980-111 (technisch).

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Ansprechpartner Serviceportal
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Tel.:     02938/980-111
E-Mail: r.nittner@gemeinde-ense.de  

Ansprechpartner Servicekonto.NRW
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Für die technische Realisierung einiger Onlineformulare werden die eingegebenen Daten an folgenden Dienstleister übermittelt:

Form-Solutions e.K.
Bahnhofstraße 10
76137 Karlsruhe

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Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Ense

1. Zugangseröffnung

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Gemeinde Ense für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a VwVfG NRW ist über verschiedene Wege eröffnet.

2. Technische und organisatorische Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

Die Gemeinde Ense bietet Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an:
a) nicht vertrauliche Kommunikation per E-Mail:

post@gemeinde-ense.de

b) vertrauliche Kommunikation per E-Mail:

poststelle@gemeinde-ense.de

post@gemeinde-ense.de-mail.de

Sieht ein Gesetz für ein Dokument (z. B. Antrag, Widerspruch) eine eigenhändige Unterschrift (Schriftform) vor, so ist die eigenhändige Unterschrift Grundvoraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit. Die geforderte Unterschrift kann elektronisch auf verschiedenen Wegen ersetzt werden. Die bei der Gemeinde Ense eingehenden elektronischen Dokumente entwickeln dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.


2.1 E-Mails

2.1.1 Formfreie und nicht vertrauliche Kommunikation per E-Mail

Einfache Anliegen, Hinweise, Beschwerden sowie Terminanfragen benötigen keine eigenhändige Unterschrift und sind in der Regel nicht vertraulich. Diese können Sie einfach per E-Mail an uns schicken. Die zentrale E-Mail-Adresse lautet:

post@gemeinde-ense.de

Einfache E-Mails können Sie aber auch direkt an die zuständigen Ansprechpartner/innen richten. Die E-Mail-Adressen finden Sie im Verzeichnis der Ansprechpartner A-Z. Unverschlüsselte E-Mails sind jedoch wie Postkarten auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet und für jeden Hacker lesbar und können ggf. auch manipuliert werden.

2.1.2 Vertrauliche elektronische Kommunikation per E-Mail

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie Ihre Nachrichten sowie anhängende Dokumente verschlüsseln und an folgende E-Mailadresse senden:

poststelle@gemeinde-ense.de

Dies erfolgt unter der Nutzung des OpenPGP-Verschlüsslungsverfahren. Um eine verschlüsselte Kommunikation via E-Mail zu realisieren, benötigen Sender und Empfänger ein Sicherheitszertifikat. Zum Senden verschlüsselter Nachrichten an die Gemeinde Ense benötigen Sie unser öffentliches Zertifikat (das öffentliche Zertifikat der Gemeinde Ense kann hier heruntergeladen werden).

Haben Sie das öffentliche Zertifikat als Datei (684A2650BDAF46E67E87C9DBB12CD800C46460A3.asc) vorliegen, können Sie es in den Kontakteigenschaften des Empfängers in Ihrem Mailprogramm speichern. Nähere Einzelheiten, wie Sie ein Zertifikat speichern, entnehmen Sie bitte der Hilfe Ihres Mailprogramms.

Damit wir Ihnen verschlüsselt antworten können, müssen Sie der Gemeinde Ense Ihren öffentlichen Schlüssel zukommen lassen.

2.1.3 De-Mail

Die Gemeinde Ense ist für vertrauliche oder Schriftform ersetzende elektronische Kommunikation auch per De-Mail erreichbar. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Zum Ersatz einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform ist die besondere Form der absenderbestätigten De-Mail erforderlich. Damit eine Kommunikation über De-Mail stattfinden kann, benötigen sowohl Sender als auch Empfänger jeweils ein De-Mail Postfach.Sie können die Gemeinde Ense auch via De-Mail kontaktieren.

Die allgemeine De-Mail-Adresse dazu lautet:

post@gemeinde-ense.de-mail.de

Weitere Informationen zur De-Mail finden Sie hier.

2.2 Größenbeschränkung für E-Mails

Die Größe der annehmbaren E-Mails wird beschränkt auf acht Megabyte. Dateien in zulässigen Dateiformaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Ense nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (.zip) entgegen.

2.3 Zulässige Dateiformate für Dateianhänge

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Die Gemeinde Ense nimmt E-Mails in den Formaten "HTML" und "Text" an. E-Mail-Anhänge können in folgenden Dateiformaten verarbeitet werden:

    Adobe Acrobat (.pdf) ohne Makros
    RichTextFormat (.rtf)
    Microsoft Word (.doc und .docx) ohne Makros
    Microsoft Excel (.xls und .xlsx) ohne Makros
    Text (.txt, .csv)
    Bilddateien (.jpg, .tif, .png)


Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse zurückgeschickt. Weitere Dateiformate können im Einzelfall nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner zugelassen werden.