Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.gemeinde-ense.de
Die Gemeinde Ense hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.gemeinde-ense.de und ihre Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.gemeinde-ense.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld. Insbesondere ein Hindernis muss noch behoben werden: die Kontrastwerte der Texte auf www.gemeinde-ense.de sind teilweise nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine Vielzahl von Änderungen handelt, wird die Behebung leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.01.2022 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Überprüfung der Barrierefreiheit durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 10.01.2023
Kontaktmöglichkeiten
Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Ense aufnehmen möchten, können Sie uns mithilfe unseres Kontaktformulars Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit mitteilen.
Bitte beachten Sie im Zuge der Kontaktaufnahme unsere Datenschutzerklärung.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Gemeinde Ense keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Per E-Mail ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.