Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Informationen zu Kinderreisepässen finden Sie hier.
Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.
Online-Terminvereinbarung
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden)bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 60,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. drei bis vier Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. drei bis vier Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Informationen zu Kinderreisepässen finden Sie hier.
Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.
Online-Terminvereinbarung
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden)bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 60,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. drei bis vier Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Informationen zu Kinderreisepässen finden Sie hier.
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Online-Terminvereinbarung
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden)bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 60,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. drei bis vier Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Online-Terminvereinbarung
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden)bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 60,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. drei bis vier Wochen
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
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1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
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Helga
Kunz
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Montag
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Reisepass
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Informationen zu Kinderreisepässen finden Sie hier.
Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.
Online-Terminvereinbarung
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 60,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden)bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Ca. drei bis vier Wochen