Reisepass

Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.

Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.

 

Online-Terminvereinbarung

Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit)                     70,00 EUR
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit)37,50 EUR
Expresszuschlag32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit)26,00 EUR
Erstellung digitales Lichtbild 6,00 €

Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 € ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.

Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
 


Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:

Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.

Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare. 
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.

Ca. 5 Wochen

Herr Florian Vielberg

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen Öffentliche Sicherheit & Ordnung
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Frau Helga Kunz

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen
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Frau Manuela Salinus-Berude

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen
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