Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) &nbs; | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
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Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaen das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Exresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantraung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den ben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
Ca. 5 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Ca. 5 Wochen
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
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Ca. 5 Wochen
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 1730 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
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Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
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Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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Manuela
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Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Reisepass
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Online-Terminvereinbarung
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 € |
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 € ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis.
Letzter Reisepass (falls vorhanden)
Für Antragsteller unter 18 Jahren gilt:
Ein Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Ca. 5 Wochen