Auskunftssperre
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, kann auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Übermittlungssperre
Jeder hat das Recht, in den nachstehend genannten Fällen einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen:
- Übermittlung der Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn ich als Familienangehöriger (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehöre. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- Übermittlung der Daten an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (nur bei im Folgejahr volljährig werdenden Personen)
- Übermittlung der Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- Übermittlung an Adressbuchverlage
Jeder kann seine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten
- für Werbezwecke
- für den Adresshandel
freigeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Auskunftssperre
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, kann auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Übermittlungssperre
Jeder hat das Recht, in den nachstehend genannten Fällen einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen:
- Übermittlung der Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn ich als Familienangehöriger (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehöre. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- Übermittlung der Daten an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (nur bei im Folgejahr volljährig werdenden Personen)
- Übermittlung der Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- Übermittlung an Adressbuchverlage
Jeder kann seine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten
- für Werbezwecke
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Auskunftssperre
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, kann auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Übermittlungssperre
Jeder hat das Recht, in den nachstehend genannten Fällen einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen:
- Übermittlung der Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn ich als Familienangehöriger (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehöre. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
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Auskunftssperre
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, kann auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Übermittlungssperre
Jeder hat das Recht, in den nachstehend genannten Fällen einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen:
- Übermittlung der Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn ich als Familienangehöriger (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehöre. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- Übermittlung der Daten an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (nur bei im Folgejahr volljährig werdenden Personen)
- Übermittlung der Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
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1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
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Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
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1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Auskunfts- und Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, kann auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Übermittlungssperre
Jeder hat das Recht, in den nachstehend genannten Fällen einer Übermittlung seiner Daten zu widersprechen:
- Übermittlung der Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung der Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn ich als Familienangehöriger (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehöre. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- Übermittlung der Daten an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial (nur bei im Folgejahr volljährig werdenden Personen)
- Übermittlung der Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- Übermittlung an Adressbuchverlage
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