Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
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- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat 07.00 - 08.00 Uhr mit Terminvereinbarung
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)

Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt. Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.
Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.
Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.
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