Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)

Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

Das Führungszeugnis Belegart N dient für eigene Zwecke. Es wird vom Bundeszentralregister in Bonn direkt an Sie gesandt.  Das Führungszeugnis Belegart O dient zur Vorlage bei einer Behörde. Es wird direkt an die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei der Antragstellung nach der Anschrift der Behörde und dem genauen Verwendungszweck gefragt werden.

Sie können das Führungszeugnis auch online beantragen.

Online-Terminvereinbarung für Vorort Beantragung

Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu bezahlen.

Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) benötigen, bringen Sie bitte den Nachweis der anfordernden Stelle zur Beantragung mit.

Bei der Beantragung ist in jedem Fall Ihr Ausweisdokument vorzulegen.

Herr Florian Vielberg

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen Öffentliche Sicherheit & Ordnung
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Frau Helga Kunz

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Frau Manuela Salinus-Berude

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