Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Doktorgrad
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.
Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Doktorgrad
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.