Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Doktorgrad
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Herr
Dennis
Schröder
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Raum 111
Email:
d.schroeder@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Herr
Dennis
Schröder
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Raum 111
Email:
d.schroeder@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Frau
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat 07.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Bürgerbüro
Email:
buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Frau
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat 07.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Bürgerbüro
Email:
buergerbuero@gemeinde-ense.de
Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Doktorgrad
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.