Im Bürgerbüro werden auf Antrag folgende Arten von Fischereischeinen ausgestellt bzw. verlängert:
Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | ein Kalenderjahr |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | ein Kalenderjahr |
Fünjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Um einen Fischereischein zu erhalten, muss die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Informationen hierzu bietet der Kreis Soest als untere Fischereibehörde.
Bitte bringen Sie zur Beantragung des Fischereischeins ein aktuelles Lichtbild, sowie Ihren Personalausweis mit.
Jugendfischereischein | 8,00 € |
Jahresfischereischein | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 € |
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Herr
Dennis
Schröder
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Raum 111
Email:
d.schroeder@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Herr
Dennis
Schröder
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Raum 111
Email:
d.schroeder@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Frau
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat 07.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Bürgerbüro
Email:
buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Frau
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat 07.00 - 12.30 Uhr
Raum:
Bürgerbüro
Email:
buergerbuero@gemeinde-ense.de
Fischereiangelegenheiten
Im Bürgerbüro werden auf Antrag folgende Arten von Fischereischeinen ausgestellt bzw. verlängert:
Jugendfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | ein Kalenderjahr |
Jahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | ein Kalenderjahr |
Fünjahresfischereischein | |
Berechtigt: | Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Um einen Fischereischein zu erhalten, muss die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Informationen hierzu bietet der Kreis Soest als untere Fischereibehörde.
Jugendfischereischein | 8,00 € |
Jahresfischereischein | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 € |
Bitte bringen Sie zur Beantragung des Fischereischeins ein aktuelles Lichtbild, sowie Ihren Personalausweis mit.