Im Bürgerbüro der Gemeinde Ense können Sie Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten beglaubigen lassen. Sie müssen angeben, für welche Zwecke die Beglaubigung benötigt wird bzw. wo Sie das beglaubigte Dokument vorlegen müssen. Sollten Sie die zu beglaubigenden Kopien bereits selbst gemacht haben, müssen Sie die Originaldokumente zum Vergleich ebenfalls vorlegen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden. Bitte bedenken Sie aber, dass hierfür pro Kopie eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro zu entrichten ist. Die Gebühr für eine Beglaubigung liegt bei 4,20 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro erfragen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
Online-Terminvereinbarung
Im Bürgerbüro der Gemeinde Ense können Sie Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten beglaubigen lassen. Sie müssen angeben, für welche Zwecke die Beglaubigung benötigt wird bzw. wo Sie das beglaubigte Dokument vorlegen müssen. Sollten Sie die zu beglaubigenden Kopien bereits selbst gemacht haben, müssen Sie die Originaldokumente zum Vergleich ebenfalls vorlegen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden. Bitte bedenken Sie aber, dass hierfür pro Kopie eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro zu entrichten ist. Die Gebühr für eine Beglaubigung liegt bei 4,20 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro erfragen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
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Im Bürgerbüro der Gemeinde Ense können Sie Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten beglaubigen lassen. Sie müssen angeben, für welche Zwecke die Beglaubigung benötigt wird bzw. wo Sie das beglaubigte Dokument vorlegen müssen. Sollten Sie die zu beglaubigenden Kopien bereits selbst gemacht haben, müssen Sie die Originaldokumente zum Vergleich ebenfalls vorlegen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden. Bitte bedenken Sie aber, dass hierfür pro Kopie eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro zu entrichten ist. Die Gebühr für eine Beglaubigung liegt bei 4,20 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro erfragen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
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Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
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Im Bürgerbüro der Gemeinde Ense können Sie Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten beglaubigen lassen. Sie müssen angeben, für welche Zwecke die Beglaubigung benötigt wird bzw. wo Sie das beglaubigte Dokument vorlegen müssen. Sollten Sie die zu beglaubigenden Kopien bereits selbst gemacht haben, müssen Sie die Originaldokumente zum Vergleich ebenfalls vorlegen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden. Bitte bedenken Sie aber, dass hierfür pro Kopie eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro zu entrichten ist. Die Gebühr für eine Beglaubigung liegt bei 4,20 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro erfragen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
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Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
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Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
Bitte beachten Sie, dass Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden können. Für die Ausstellung dieser Personenstandsurkunde ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird. (Bei Geburtsurkunden das Standesamt des Geburtsortes usw.)
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Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
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- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
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1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
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Beglaubigungen
Im Bürgerbüro der Gemeinde Ense können Sie Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten beglaubigen lassen. Sie müssen angeben, für welche Zwecke die Beglaubigung benötigt wird bzw. wo Sie das beglaubigte Dokument vorlegen müssen. Sollten Sie die zu beglaubigenden Kopien bereits selbst gemacht haben, müssen Sie die Originaldokumente zum Vergleich ebenfalls vorlegen. Kopien können auch im Bürgerbüro gemacht werden. Bitte bedenken Sie aber, dass hierfür pro Kopie eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro zu entrichten ist. Die Gebühr für eine Beglaubigung liegt bei 4,20 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro erfragen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerbüro Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen. Hierzu bringen Sie bitte das noch nicht unterschriebene Dokument mit, da Sie die Unterschrift erst im Bürgerbüro vornehmen dürfen, um eine Beglaubigung vornehmen lassen zu können. Die Gebühr für eine beglaubigte Unterschrift beträgt 2,50 Euro. In welchen Fällen eine gebührenfreie Beglaubigung der Unterschrift möglich ist, können Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro erfragen.
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