Gewerbe und Gaststätten
In der Gemeinde Ense sind derzeit fast 1.300 Gewerbebetriebe angemeldet. Dazu gehören neben den großen Firmen auch Klein- und Kleinstbetriebe aus den Bereichen Industrie, Handel und Handwerk.
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Anzeigepflichtig sind alle Betriebe, die die Merkmale eines stehenden Gewerbebetriebes erfüllen, unabhängig davon, ob es sich um ein "nur" anzeigepflichtiges, ein überwachungsbedürftiges oder ein zulassungspflichtiges Gewerbe handelt.
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