Wenn Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben und dieses innerhalb der Gemeinde Ense verlegen oder Ihre Tätigkeit erweitern bzw. verändern wollen, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gemeinde Ense ummelden.
- Personalausweis oder Pass mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist,
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.
Eine Gewerbeummeldung kostet für
a) natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
26,00 Euro.
b) juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
33,00 Euro.
c) jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13,00 Euro.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Gewerbeummeldung
Wenn Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben und dieses innerhalb der Gemeinde Ense verlegen oder Ihre Tätigkeit erweitern bzw. verändern wollen, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gemeinde Ense ummelden.
Eine Gewerbeummeldung kostet für
a) natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
26,00 Euro.
b) juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
33,00 Euro.
c) jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13,00 Euro.
- Personalausweis oder Pass mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist,
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.