Schiedspersonen sind ehrenamtliche Schlichter. Sie sollen zwischen zerstrittenen Parteien, zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermitteln und die Beteiligten an einen Tisch zusammen bringen. Die Schiedspersonen versuchen einen Vergleich herbei zu führen, dem die Streitparteien zustimmen können. In den meisten Fällen findet sich eine außergerichtliche Lösung, der alle Beteiligten zustimmen können. Falls eine Einigung nicht möglich ist, können die Gerichte angerufen werden.
Die Schiedsämter in den Gemeinden wurden eingerichtet, um die Gerichte von Bagatellfällen zu entlasten. Die Schiedspersonen werden von den Amtsgerichten betreut und ständig geschult.
Ein Schlichtungsverfahren durch eine Schiedsperson hat gegenüber den Gerichten den Vorteil, dass dieses in wenigen Wochen abgeschlossen und wesentlich kostengünstiger ist (etwa 50,00 Euro, die zunächst vom Antragsteller zu zahlen sind und die sich bei einem erzielten Vergleich die beiden Streitparteien teilen).
Daher gilt der Weg Schlichten ist besser als Richten!
In der Gemeinde Ense sind folgende Schiedspersonen bestellt:
Schiedsmann
Martin Schwamborn
Rückenweg 42
59469 Ense
Tel.: 02938/2944
stellv. Schiedsfrau
Nadine Hünnies
Am Wimberg 21
59469 Ense
Tel.: 02938/9789121
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Katrin
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Katrin
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
Schiedspersonen
Schiedspersonen sind ehrenamtliche Schlichter. Sie sollen zwischen zerstrittenen Parteien, zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermitteln und die Beteiligten an einen Tisch zusammen bringen. Die Schiedspersonen versuchen einen Vergleich herbei zu führen, dem die Streitparteien zustimmen können. In den meisten Fällen findet sich eine außergerichtliche Lösung, der alle Beteiligten zustimmen können. Falls eine Einigung nicht möglich ist, können die Gerichte angerufen werden.
Die Schiedsämter in den Gemeinden wurden eingerichtet, um die Gerichte von Bagatellfällen zu entlasten. Die Schiedspersonen werden von den Amtsgerichten betreut und ständig geschult.
Ein Schlichtungsverfahren durch eine Schiedsperson hat gegenüber den Gerichten den Vorteil, dass dieses in wenigen Wochen abgeschlossen und wesentlich kostengünstiger ist (etwa 50,00 Euro, die zunächst vom Antragsteller zu zahlen sind und die sich bei einem erzielten Vergleich die beiden Streitparteien teilen).
Daher gilt der Weg Schlichten ist besser als Richten!
In der Gemeinde Ense sind folgende Schiedspersonen bestellt:
Schiedsmann
Martin Schwamborn
Rückenweg 42
59469 Ense
Tel.: 02938/2944
stellv. Schiedsfrau
Nadine Hünnies
Am Wimberg 21
59469 Ense
Tel.: 02938/9789121