Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebsstätte des Gewerbebetriebes) oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben, Waren an- oder verkauft, Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen dafür entgegennimmt oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Das Reisegewerbe ist im Gegensatz zum stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Sie ist beispielsweise erforderlich, um auf Märkten verkaufen zu können oder Haustürgeschäfte zu tätigen.

Der Antrag auf die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.

Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Diese können im Rathaus der Gemeinde Ense erfragt werden.

 

Bei Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Herr Florian Vielberg

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen Öffentliche Sicherheit & Ordnung
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