Elektroschrott

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten die unterschiedlichsten Schadstoffe, aber auch eine Vielzahl von Rohstoffen, die sich bestens wiederverwerten lassen. Daher wird Elektronikschrott getrennt gesammelt und einer fachgerechten Verwertung bzw. einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt.

 

Elektrogroßgeräte und Kühlgeräte
Zu Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten gehören beispielsweise Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Wäscheschleudern). An zentralen Sammelstellen im Kreis Soest können ganzjährig kostenlos Elektrogroßgeräte abgegeben werden. Die Annahmestellen in Ihrer Nähe befinden sich in Werl und Soest:

 

Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Werl, Scheidingerstraße 41

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 7.30 - 17.00 Uhr
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr

 

Wertstoffhof der Stadt Soest, Doyenweg

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Samstag 9.00 - 13.00 Uhr

 

Darüber hinaus werden Elektrogroßgeräte alle zwei Monate (donnerstags) nach Anmeldung getrennt abgeholt.

Wichtig: Melden Sie die Elektrogroßgeräte persönlich oder online bis Montag vor der Aktion im Rathaus an. Bis zu diesem Stichtag ist gleichfalls eine Gebühr pro Gerät (10,00 Euro) bei der Gemeinde zu entrichten. Die Termine für die Abholung entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Der Fachhandel sowie Supermärkte und Discounter sind verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen – egal ob sie dort gekauft wurden oder nicht. Es gilt eine generelle Rücknahmepflicht ohne Neukauf für Kleingeräte (Kantenlänge bis zu 25 cm).

Alle weiteren Geräte müssen gemäß der 1:1-Regel entgegengenommen werden. Diese Regel besagt, dass wenn Sie ein vergleichbares Produkt erwerben, der Handel das Altgerät entgegennehmen und ordnungsgemäß entsorgen muss. Übrigens auch bei Lieferung, unabhängig davon, ob Onlinehandel oder stationärer Vertrieb. Wenn Sie sich nun entschließen Ihren alten Kühlschrank gegen ein energieeffizientes Gerät zu tauschen, teilen Sie dem Verkäufer Ihren Wunsch der Entsorgung unbedingt mit. Somit sparen Sie sich den Aufwand im Nachgang. Lampen dürfen nicht versendet werden. Sollten Sie diese nicht vor Ort abgeben können, nutzen Sie bitte weiterhin den Wertstoffhof.

Frau Brigitte Lohölter

Fachbereich 3: Bauen und Gemeindeentwicklung Fachdienst: Bauordnung Abfallbeseitigung Denkmalschutz Umwelt
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