Elektro- und Elektronikgeräte enthalten die unterschiedlichsten Schadstoffe, aber auch eine Vielzahl von Rohstoffen, die sich bestens wiederverwerten lassen. Daher wird Elektronikschrott getrennt gesammelt und einer fachgerechten Verwertung bzw. einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt.
Elektrogroßgeräte und Kühlgeräte
Zu Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten gehören beispielsweise Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Wäscheschleudern). An zentralen Sammelstellen im Kreis Soest können ganzjährig kostenlos Elektrogroßgeräte abgegeben werden. Die Annahmestellen in Ihrer Nähe befinden sich in Werl und Soest:
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Werl, Scheidingerstraße 41
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag | 7.30 - 17.00 Uhr |
Samstag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Wertstoffhof der Stadt Soest, Doyenweg
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag | 9.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 9.00 - 17.00 Uhr |
Samstag | 9.00 - 13.00 Uhr |
Darüber hinaus werden Elektrogroßgeräte alle zwei Monate (donnerstags) nach Anmeldung getrennt abgeholt.
Wichtig: Melden Sie die Elektrogroßgeräte persönlich oder online bis Montag vor der Aktion im Rathaus an. Bis zu diesem Stichtag ist gleichfalls eine Gebühr pro Gerät (10,00 Euro) bei der Gemeinde zu entrichten. Die Termine für die Abholung entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Der Fachhandel sowie Supermärkte und Discounter sind verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen – egal ob sie dort gekauft wurden oder nicht. Es gilt eine generelle Rücknahmepflicht ohne Neukauf für Kleingeräte (Kantenlänge bis zu 25 cm).
Alle weiteren Geräte müssen gemäß der 1:1-Regel entgegengenommen werden. Diese Regel besagt, dass wenn Sie ein vergleichbares Produkt erwerben, der Handel das Altgerät entgegennehmen und ordnungsgemäß entsorgen muss. Übrigens auch bei Lieferung, unabhängig davon, ob Onlinehandel oder stationärer Vertrieb. Wenn Sie sich nun entschließen Ihren alten Kühlschrank gegen ein energieeffizientes Gerät zu tauschen, teilen Sie dem Verkäufer Ihren Wunsch der Entsorgung unbedingt mit. Somit sparen Sie sich den Aufwand im Nachgang. Lampen dürfen nicht versendet werden. Sollten Sie diese nicht vor Ort abgeben können, nutzen Sie bitte weiterhin den Wertstoffhof.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Brigitte
Lohölter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- b.lohoelter@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Brigitte
Lohölter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- b.lohoelter@gemeinde-ense.de
Elektroschrott
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten die unterschiedlichsten Schadstoffe, aber auch eine Vielzahl von Rohstoffen, die sich bestens wiederverwerten lassen. Daher wird Elektronikschrott getrennt gesammelt und einer fachgerechten Verwertung bzw. einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt.
Elektrogroßgeräte und Kühlgeräte
Zu Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten gehören beispielsweise Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Wäscheschleudern). An zentralen Sammelstellen im Kreis Soest können ganzjährig kostenlos Elektrogroßgeräte abgegeben werden. Die Annahmestellen in Ihrer Nähe befinden sich in Werl und Soest:
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Werl, Scheidingerstraße 41
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag | 7.30 - 17.00 Uhr |
Samstag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Wertstoffhof der Stadt Soest, Doyenweg
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag | 9.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 9.00 - 17.00 Uhr |
Samstag | 9.00 - 13.00 Uhr |
Darüber hinaus werden Elektrogroßgeräte alle zwei Monate (donnerstags) nach Anmeldung getrennt abgeholt.
Wichtig: Melden Sie die Elektrogroßgeräte persönlich oder online bis Montag vor der Aktion im Rathaus an. Bis zu diesem Stichtag ist gleichfalls eine Gebühr pro Gerät (10,00 Euro) bei der Gemeinde zu entrichten. Die Termine für die Abholung entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Der Fachhandel sowie Supermärkte und Discounter sind verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen – egal ob sie dort gekauft wurden oder nicht. Es gilt eine generelle Rücknahmepflicht ohne Neukauf für Kleingeräte (Kantenlänge bis zu 25 cm).
Alle weiteren Geräte müssen gemäß der 1:1-Regel entgegengenommen werden. Diese Regel besagt, dass wenn Sie ein vergleichbares Produkt erwerben, der Handel das Altgerät entgegennehmen und ordnungsgemäß entsorgen muss. Übrigens auch bei Lieferung, unabhängig davon, ob Onlinehandel oder stationärer Vertrieb. Wenn Sie sich nun entschließen Ihren alten Kühlschrank gegen ein energieeffizientes Gerät zu tauschen, teilen Sie dem Verkäufer Ihren Wunsch der Entsorgung unbedingt mit. Somit sparen Sie sich den Aufwand im Nachgang. Lampen dürfen nicht versendet werden. Sollten Sie diese nicht vor Ort abgeben können, nutzen Sie bitte weiterhin den Wertstoffhof.