Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung erhebt die Gemeinde Ense zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren.
Gebührenpflichtige sind die Eigentümer, der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke (auch Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Wohnungseigentümer, Gemeinschaft von Wohnungseigentümern und sonstige Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte).
Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die jeweilige Anzahl und Größe der Behälter.
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren können Sie aus der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Larissa
Haase
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- l.haase@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Larissa
Haase
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- l.haase@gemeinde-ense.de
Abfallgebühren
Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung erhebt die Gemeinde Ense zur Deckung der Kosten Abfallentsorgungsgebühren.
Gebührenpflichtige sind die Eigentümer, der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke (auch Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Wohnungseigentümer, Gemeinschaft von Wohnungseigentümern und sonstige Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte).
Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die jeweilige Anzahl und Größe der Behälter.
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren können Sie aus der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.