Hundesteuer

Melden Sie Ihren Hund bequem von zu Hause über das Bürgerportal Ense Online an oder ab.

Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, welches nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient, unterliegt der Steuerpflicht.

Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.

Hierfür hat jeder Halter den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.

In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ense Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Derartige Anträge sind schriftlich zu stellen.

Der Abgabenbescheid wird jedem Hundehalter grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Hundesteuermarken werden mit der Anmeldung zur Hundesteuer versandt.

Die aktuellen Gebühren für die Haltung von Hunden können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.

Zur Zahlungsabwicklung können Sie der Gemeinde Ense ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Für die Anmeldung kann das entsprechende Formular genutzt werden. Denken Sie bitte daran, auch den Erfassungsbogen, der im Rahmen der Landeshundeverordnung auszufüllen ist, mit einzureichen.

Bei der Abmeldung aufgrund Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Wenn Ihr Hund verstirbt, dann ist bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.