Melden Sie Ihren Hund bequem von zu Hause über das Bürgerportal Ense Online an oder ab.
Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, welches nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient, unterliegt der Steuerpflicht.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Hierfür hat jeder Halter den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ense Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Derartige Anträge sind schriftlich zu stellen.
Der Abgabenbescheid wird jedem Hundehalter grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Hundesteuermarken werden mit der Anmeldung zur Hundesteuer versandt.
Die aktuellen Gebühren für die Haltung von Hunden können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
Zur Zahlungsabwicklung können Sie der Gemeinde Ense ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Für die Anmeldung kann das entsprechende Formular genutzt werden. Denken Sie bitte daran, auch den Erfassungsbogen, der im Rahmen der Landeshundeverordnung auszufüllen ist, mit einzureichen.
Bei der Abmeldung aufgrund Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wenn Ihr Hund verstirbt, dann ist bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.
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Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, welches nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient, unterliegt der Steuerpflicht.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Hierfür hat jeder Halter den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ense Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Derartige Anträge sind schriftlich zu stellen.
Der Abgabenbescheid wird jedem Hundehalter grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Hundesteuermarken werden mit der Anmeldung zur Hundesteuer versandt.
Die aktuellen Gebühren für die Haltung von Hunden können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
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Für die Anmeldung kann das entsprechende Formular genutzt werden. Denken Sie bitte daran, auch den Erfassungsbogen, der im Rahmen der Landeshundeverordnung auszufüllen ist, mit einzureichen.
Bei der Abmeldung aufgrund Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wenn Ihr Hund verstirbt, dann ist bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.
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Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, welches nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient, unterliegt der Steuerpflicht.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Hierfür hat jeder Halter den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ense Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Derartige Anträge sind schriftlich zu stellen.
Der Abgabenbescheid wird jedem Hundehalter grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Hundesteuermarken werden mit der Anmeldung zur Hundesteuer versandt.
Die aktuellen Gebühren für die Haltung von Hunden können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
Zur Zahlungsabwicklung können Sie der Gemeinde Ense ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Für die Anmeldung kann das entsprechende Formular genutzt werden. Denken Sie bitte daran, auch den Erfassungsbogen, der im Rahmen der Landeshundeverordnung auszufüllen ist, mit einzureichen.
Bei der Abmeldung aufgrund Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wenn Ihr Hund verstirbt, dann ist bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Petra
Börger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-118
- Fax
- 02938 / 4000
- p.boerger@gemeinde-ense.de
Emily
Theil
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-100
- Fax
- 02938 / 4000
- post@gemeinde-ense.de
Annette
Hauschulte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-124
- Fax
- 02938 / 4000
- a.hauschulte@gemeinde-ense.de
Wolfgang
Oeleker
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980 - 200
- Fax
- 02938 / 4000
- hausmeister@gemeinde-ense.de
Christina
Köhler
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-120
- Fax
- 02938 / 4000
- c.koehler@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
Beigeordneter / Fachbereichsleiter / Kämmerer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-102
- Fax
- 02938 / 4000
- d.schroeder@gemeinde-ense.de
S.
Mackenbrock
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-122
- Fax
- 02938 / 4000
- s.mackenbrock@gemeinde-ense.de
Michael
Stamen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-126
- Fax
- 02938 / 4000
- m.stamen@gemeinde-ense.de
Konstanze
von Bothmer
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-115
- Fax
- 02938 / 4000
- k.bothmer@gemeinde-ense.de
Annika
Bartels
Fachdienstleitung Steuerung
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-113
- Fax
- 02938 / 4000
- a.bartels@gemeinde-ense.de
C.
Stüken
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-121
- Fax
- 02938 / 4000
- c.stueken@gemeinde-ense.de
Maren
Wegmann
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-162
- m.wegmann@gemeinde-ense.de
Larissa
Haase
Fachdienstleitung Finanzen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-129
- Fax
- 02938 / 4000
- l.haase@gemeinde-ense.de
Bettina
Deipenbrock
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-116
- b.deipenbrock@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Annette
Hauschulte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-124
- Fax
- 02938 / 4000
- a.hauschulte@gemeinde-ense.de
Christina
Köhler
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-120
- Fax
- 02938 / 4000
- c.koehler@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
Beigeordneter / Fachbereichsleiter / Kämmerer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-102
- Fax
- 02938 / 4000
- d.schroeder@gemeinde-ense.de
Larissa
Haase
Fachdienstleitung Finanzen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-129
- Fax
- 02938 / 4000
- l.haase@gemeinde-ense.de
Hundesteuer

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Das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, welches nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dient, unterliegt der Steuerpflicht.
Die Steuerpflicht des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Hierfür hat jeder Halter den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen schriftlich an- bzw. abzumelden.
In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ense Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Derartige Anträge sind schriftlich zu stellen.
Der Abgabenbescheid wird jedem Hundehalter grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Hundesteuermarken werden mit der Anmeldung zur Hundesteuer versandt.
Die aktuellen Gebühren für die Haltung von Hunden können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.
Zur Zahlungsabwicklung können Sie der Gemeinde Ense ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Für die Anmeldung kann das entsprechende Formular genutzt werden. Denken Sie bitte daran, auch den Erfassungsbogen, der im Rahmen der Landeshundeverordnung auszufüllen ist, mit einzureichen.
Bei der Abmeldung aufgrund Wegzug oder Abgabe des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wenn Ihr Hund verstirbt, dann ist bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.