Gemeindekasse
In der Gemeindekasse wird der gesamte Zahlungsverkehr der Gemeinde Ense abgewickelt. Die Gemeindekasse ist nicht nur für die Verwaltung und Buchung der gemeindlichen Einnahmen und Ausgaben zuständig, sondern auch für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche. Außerdem wird die Gemeindekasse bei Zahlungsrückständen als Vollstreckungsbehörde tätig. Diese letztgenannte Aufgabe wird auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden oder Stadt- und Gemeindeverwaltungen wahrgenommen.
Jede gemeindliche Forderung ist mit einem Fälligkeitstermin versehen. Sollten Sie einmal versäumt haben eine Forderung zu begleichen, werden Sie seitens der Verwaltung darauf hingewiesen. Dabei sind zwei Varianten denkbar:
- Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung, so erhalten Sie eine Mahnung. Zusätzlich werden dann von Ihnen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben und eine neue Zahlungsfrist wird festgesetzt. Sollte auch dann die Forderung nicht beglichen werden, wird diese mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten. Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel die Grundbesitzabgaben oder die Hundesteuer.
- Handelt es sich um privatrechtliche Forderungen, so erhalten Sie lediglich eine Zahlungserinnerung. Sollte daraufhin keine Zahlung erfolgen, kann von der Verwaltung Klage erhoben oder ein Mahnbescheid beantragt werden. Auch diese Verfahren sind mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden. Außerdem können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Zu den privatrechtlichen Forderungen zählen zum Beispiel Mieten oder Verkaufserlöse.
Die Gemeindekasse bittet Sie bei den Zahlungen um Angabe bzw. bei telefonischen Nachfragen um Bereithaltung des Kassenzeichens. So können Ihre Zahlungen direkt zugeordnet werden.
Wenn Sie gezahlt haben, jedoch trotzdem eine Mahnung erhalten haben, so überprüfen Sie zunächst bitte den Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Vielleicht wurde Ihnen der Betrag aufgrund eines Fehlers während der Überweisung wieder gutgeschrieben? Möglicherweise haben sich Überweisung und Mahnung überschnitten? Bitte beachten Sie, dass Zahlungseingänge bis zum Tage der Mahnungserstellung berücksichtigt wurden. Evtl. sind von Ihnen Säumniszuschläge zu zahlen, sodass noch Rückstände bei der Gemeindekasse vorhanden sind.
Für regelmäßig wiederkehrende Forderungen haben Sie die Möglichkeit, der Gemeindekasse eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Zur Fälligkeit werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Mahngebühren oder Säumniszuschläge können dadurch verhindert werden. Es entsteht Ihnen dadurch kein Risiko. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit bei der Gemeindekasse durch eine kurze Mitteilung (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) widerrufen werden.