Haushaltsplan

Der gemeindliche Haushaltsplan als Bestandteil der jährlichen Haushaltssatzung der Gemeinde stellt im Neuen Kommunalen Finanzmanagement die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde sowie der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kontrollen dar.

Er steht im Zusammenhang mit der Pflicht der Gemeinde, ihre Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu planen und zu führen, sodass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.

Der gemeindliche Haushaltsplan steht dadurch im Zentrum der haushaltswirtschaftlichen Planung und Rechenschaft der Gemeinde.

Jahresabschluss

Der gemeindliche Jahresabschluss lehnt sich hinsichtlich seiner Funktion an den handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften an. Er geht aber in seiner Aufgabe noch weiter, denn er hat nicht nur eine Rechnungslegungsfunktion. Durch seine Belegfunktion soll aufgezeigt werden, dass im Haushaltsjahr die Haushaltswirtschaft nach den Vorgaben des Rates der Gemeinde in der Haushaltssatzung unter Einhaltung der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen ausgeführt worden ist.

Mit seinen Bestandteilen und Anlagen soll der gemeindliche Jahresabschluss daher ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zum Abschlussstichtag des Haushaltsjahres vermitteln.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Dennis Schröder

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Herr Michael Stamen

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