Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
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Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
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Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
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- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
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Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
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- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Petra
Börger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-118
- Fax
- 02938 / 4000
- p.boerger@gemeinde-ense.de
Emily
Theil
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-100
- Fax
- 02938 / 4000
- post@gemeinde-ense.de
Annette
Hauschulte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-124
- Fax
- 02938 / 4000
- a.hauschulte@gemeinde-ense.de
Wolfgang
Oeleker
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980 - 200
- Fax
- 02938 / 4000
- hausmeister@gemeinde-ense.de
Christina
Köhler
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-120
- Fax
- 02938 / 4000
- c.koehler@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
Beigeordneter / Fachbereichsleiter / Kämmerer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-102
- Fax
- 02938 / 4000
- d.schroeder@gemeinde-ense.de
S.
Mackenbrock
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-122
- Fax
- 02938 / 4000
- s.mackenbrock@gemeinde-ense.de
Michael
Stamen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-126
- Fax
- 02938 / 4000
- m.stamen@gemeinde-ense.de
Konstanze
von Bothmer
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-115
- Fax
- 02938 / 4000
- k.bothmer@gemeinde-ense.de
Annika
Bartels
Fachdienstleitung Steuerung
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-113
- Fax
- 02938 / 4000
- a.bartels@gemeinde-ense.de
C.
Stüken
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-121
- Fax
- 02938 / 4000
- c.stueken@gemeinde-ense.de
Maren
Wegmann
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-162
- m.wegmann@gemeinde-ense.de
Larissa
Haase
Fachdienstleitung Finanzen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-129
- Fax
- 02938 / 4000
- l.haase@gemeinde-ense.de
Bettina
Deipenbrock
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-116
- b.deipenbrock@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Annette
Hauschulte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-124
- Fax
- 02938 / 4000
- a.hauschulte@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
Beigeordneter / Fachbereichsleiter / Kämmerer
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08.00 - 12.30 Uhr
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Freitag
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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Larissa
Haase
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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- 02938 / 4000
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Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
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