Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
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Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
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Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
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- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
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- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
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- Abfallgebühren
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- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Larissa
Haase
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- l.haase@gemeinde-ense.de
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Grundbesitzabgaben
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- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
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