Zuschuss Seniorenarbeit

Die Förderung von Seniorenarbeit gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Auch in der Gemeinde Ense steigt der Anteil älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger kontinuierlich. Damit verbunden sind veränderte Anforderungen an das gesellschaftliche Zusammenleben sowie an Unterstützungs- und Teilhabeangebote. Seniorenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation, Förderung von Gesundheit und Mobilität, Stärkung von Selbstständigkeit im Alter sowie zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um dieses Engagement gezielt zu unterstützen, sind im Haushaltsjahr 2026 5.000 Euro für Maßnahmen und Projekte der Seniorenarbeit bereitgestellt worden. Die Antragsstellung soll bewusst unkompliziert erfolgen können. Zur Sicherung einer transparenten, nachvollziehbaren und gerechten Mittelvergabe wurden in der Sitzung des Rates am 07.05.2026 folgende Fördergrundsätze beschlossen: 

  • Die Gemeinde Ense bezuschusst Projekte und Maßnahmen, die die Lebensqualität älterer Menschen verbessern und deren gesellschaftliche Teilhabe stärken.

  • Gefördert werden Projekte, die so 

    • sich überwiegend an Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren richten,

    • im Gemeindegebiet stattfinden oder den dort lebenden Seniorinnen und Senioren zugutekommen, 

    • bis Jahresende umgesetzt werden, 

    • nicht primär wirtschaftliche Interessen verfolgen. 

  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, sofern diese noch nicht verbraucht sind. 

  • Die Antragstellung erfolgt formlos an die Verwaltung (kurze Projektbeschreibung und Kostenübersicht). 

  • Antragsteller können sämtliche Vereine, Gruppen und Organisationen sein. Die Angebote müssen allen Personen zugänglich sein. 

  • Der Zuschuss beträgt max. 1/3 der Gesamtkosten, der Höchstbetrag je Projekt pro Jahr liegt bei 1.000,- Euro 

  • Die Antragsteller können im Jahr mehrere Projekte beantragen, die max. Fördersumme je Antragsteller pro Haushaltsjahr liegt bei 1.000,- Euro. 

  • Über die Gewährung entscheidet die Verwaltung im Einzelfall.

 

Ansprechpartner

Herr Steffen Berger

Details