Einzelfallhilfe
Immer mehr Familien haben nicht die finanziellen Kapazitäten, ihren Kindern gleiche Chancen in sozialer Teilhabe oder Bildung zu bieten. An dieser Stelle können Einzelfallhilfen durch den Sozialarbeiter ausgesprochen werden. Natürlich werden diese Förderanfragen vertraulich behandelt und der individuelle Anspruch geprüft. In den vergangenen Jahren konnten beispielsweise die Teilnahme an Schul- oder Freizeitfahrten oder auch die Anschaffung von Schultaschen, Kindermöbeln, Kinderwagen, Brillen und Kleidung ermöglicht werden. Besonders Hilfen für schwerkranke Kinder und Jugendliche oder Hilfen in besonderen Notlagen konnten ausgesprochen werden.
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