Straßenverkehr / Ordnungswidrigkeiten

Für die Überwachung des so genannten „ruhenden Verkehrs“ sind die Ordnungsämter zuständig. Dazu gehört beispielsweise die Kontrolle von haltenden und parkenden Fahrzeugen.

„Knöllchen“ werden dann verteilt, wenn es zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer notwendig ist.

Aus diesem Grund erfolgt eine Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ense überwiegend in folgenden Schwerpunktbereichen: 

  • bei Anzeigen Dritter,

  • bei Parken auf Gehwegen (zum Schutz der Fußgänger und der Rad fahrenden kleinen Kinder),

  • bei Parken in Bushaltestellen, wenn die Busse dadurch behindert werden,

  • bei Schwerbehindertenparkplätzen (zum Schutz der wirklich behinderten Menschen mit einem speziellen Parkausweis) und

  • vor Schulen und Kindergärten zur Sicherheit der Kinder.

Bei Parkverstößen wird in der Regel ein Verwarnungsgeld zwischen 15,- und 35,- Euro fällig.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind auf die Straßenverkehrsordnung und dem Bußgeldkatalog zurückzuführen.

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs, beispielsweise die Geschwindigkeitsüberwachung, ist die Polizei zuständig.

Für die Anordnung von Verkehrszeichen bzw. Verkehrsregelungen ist grundsätzlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest zuständig. Hierbei wirken die Gemeinde und die Polizei mit. Sie werden vor Erlass der Anordnung beteiligt. Die Gemeinde kann nur solche Verkehrsregelungen umsetzen, die das Straßenverkehrsamt Soest angeordnet hat. Bei Fragen zu Verkehrszeichen/Verkehrsregelungen können Sie sich an Frau Püttschneider wenden.

 

Ihre Ansprechpersonen

Herr Bastian Grüne

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Herr Florian Vielberg

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Frau Katrin Püttschneider

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