Nacht- und Mittagsruhe in der Gemeinde Ense

Die Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung der Nacht- und Mittagsruhe führt gelegentlich zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn und Anwohnern.

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. In besonderen Fällen, beispielsweise bei Ernte-Arbeiten oder in der Außengastronomie, gibt es Ausnahmen.

Die Mittagsruhe für die Gemeinde Ense ist in einer ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Danach ist in Wohngebieten montags bis freitags in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist Darunter gehören zum Beispiel Rasen mähen, Holz hacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen oder Schreddern. Die Mittagsruhe gilt nicht für gewerbliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten. Samstags gibt es ebenfalls keine Mittagsruhe.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Bastian Grüne

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Herr Florian Vielberg

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