Wofür werden Kanalanschlussbeiträge erhoben?
Die Gemeinde Ense hat für das auf ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser- und Regenwasser) grundsätzlich eine Beseitigungspflicht. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, waren und sind umfangreiche Investitionen in ein komplexes Entwässerungssystem erforderlich. Zur teilweisen Refinanzierung erhebt die Gemeinde Ense Kanalanschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des Grundstücks, das an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann.
Wie hoch ist der Beitrag/Kostenersatz?
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 2,60 €/m² Veranlagungsfläche.
Der Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen wird nach tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
Erschließungsverträge
In der Gemeinde Ense werden in der Regel für die Erschließung von Neubaugebieten Erschließungsverträge mit Unternehmen geschlossen. Die Grundstückskäufer zahlen Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Entwässerungsanlagen an den Unternehmer. In diesen Fällen erhebt die Gemeinde keine Beiträge für die erstmalige Herstellung.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Tim
Gretenkort
Fachdienstleitung Bauordnung
Sprechzeiten Verwaltung
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Mittwoch
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Freitag
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- t.gretenkort@gemeinde-ense.de
Uwe
Schürmer
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- fachbereich3@gemeinde-ense.de
Frank
Sörries
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- f.soerries@gemeinde-ense.de
Stefanie
Müller
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- s.mueller@gemeinde-ense.de
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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Kanalanschlussbeiträge
Wofür werden Kanalanschlussbeiträge erhoben?
Die Gemeinde Ense hat für das auf ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser- und Regenwasser) grundsätzlich eine Beseitigungspflicht. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, waren und sind umfangreiche Investitionen in ein komplexes Entwässerungssystem erforderlich. Zur teilweisen Refinanzierung erhebt die Gemeinde Ense Kanalanschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des Grundstücks, das an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann.
Wie hoch ist der Beitrag/Kostenersatz?
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 2,60 €/m² Veranlagungsfläche.
Der Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen wird nach tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
Erschließungsverträge
In der Gemeinde Ense werden in der Regel für die Erschließung von Neubaugebieten Erschließungsverträge mit Unternehmen geschlossen. Die Grundstückskäufer zahlen Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Entwässerungsanlagen an den Unternehmer. In diesen Fällen erhebt die Gemeinde keine Beiträge für die erstmalige Herstellung.