Kleinkläranlagen

Auf Grundstücken, deren Anschluss an die zentrale gemeindliche Kanalisation nicht möglich ist, muss die Reinigung der häuslichen Abwässer durch Kleinkläranlagen erfolgen.

Für die Reinigung häuslicher Abwässer über Kleinkläranlagen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Für die Entsorgung des anfallenden Klärschlamms ist die Gemeinde zuständig, die zwecks Beauftragung des Abfuhrunternehmens kontaktiert werden sollte.

Ihre Ansprechperson

Frau Petra Jurkewitz

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