Für die Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage mit Anschluss an den öffentlichen Kanal ist vor Beginn der Arbeiten ein Antrag bei der Gemeinde Ense einzureichen.
Allgemeine Informationen
Mit der Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks besteht grundsätzlich das Recht und zugleich die Verpflichtung, das Grundstück an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anzuschließen, sofern ein Anschluss technisch möglich ist.
Der Antrag auf Herstellung eines Grundstücksanschlusses kann formlos beim Kanalbetrieb der Gemeinde Ense im Rathaus gestellt werden.
Die Verlegung des Anschlusskanals bis zur Grundstücksgrenze wird durch den Kanalbetrieb der Gemeinde Ense veranlasst. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, werden Wünsche zur Lage des Grundstücksanschlusses berücksichtigt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen vollständig beizufügen:
1. Formular »Baubeschreibung für die Grundstücksentwässerung«
Das von der Gemeinde Ense vorgegebene und vollständig ausgefüllte Formular.
2. Lageplan Maßstab 1:500
Ein Lageplan mit Darstellung:
- des öffentlichen Kanals,
- des geplanten Anschlusses mit Schachtanlagen sowie
- des Leitungsverlaufs vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal
3. Lageplan Maßstab 1:100
Ein detaillierter Lageplan auf Grundlage der Grundrisspläne mit Darstellung der Grundstücksentwässerung, insbesondere:
- aller erdverlegten Leitungen,
- Leitungen unter der Bodenplatte sowie
4. Längsschnitt Maßstab 1:100
Ein Längsschnitt mit Darstellung:
- der Geschosshöhen,
- der Entwässerungsleitungen sowie
- der Stärke der Bodenplatte.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Jurkewitz
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-171
- Fax
- 02938 / 4000
- p.jurkewitz@gemeinde-ense.de
Schürmer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-168
- Fax
- 02938 / 4000
- fachbereich3@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Jurkewitz
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-171
- Fax
- 02938 / 4000
- p.jurkewitz@gemeinde-ense.de
Grundstücksentwässerung mit Kanalanschluss
Für die Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage mit Anschluss an den öffentlichen Kanal ist vor Beginn der Arbeiten ein Antrag bei der Gemeinde Ense einzureichen.
Allgemeine Informationen
Mit der Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks besteht grundsätzlich das Recht und zugleich die Verpflichtung, das Grundstück an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anzuschließen, sofern ein Anschluss technisch möglich ist.
Der Antrag auf Herstellung eines Grundstücksanschlusses kann formlos beim Kanalbetrieb der Gemeinde Ense im Rathaus gestellt werden.
Die Verlegung des Anschlusskanals bis zur Grundstücksgrenze wird durch den Kanalbetrieb der Gemeinde Ense veranlasst. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, werden Wünsche zur Lage des Grundstücksanschlusses berücksichtigt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen vollständig beizufügen:
1. Formular „Baubeschreibung für die Grundstücksentwässerung“
Das von der Gemeinde Ense vorgegebene und vollständig ausgefüllte Formular.
2. Lageplan Maßstab 1:500
Ein Lageplan mit Darstellung:
- des öffentlichen Kanals,
- des geplanten Anschlusses mit Schachtanlagen sowie
- des Leitungsverlaufs vom Gebäude bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal
3. Lageplan Maßstab 1:100
Ein detaillierter Lageplan auf Grundlage der Grundrisspläne mit Darstellung der Grundstücksentwässerung, insbesondere:
- aller erdverlegten Leitungen,
- Leitungen unter der Bodenplatte sowie
4. Längsschnitt Maßstab 1:100
Ein Längsschnitt mit Darstellung:
- der Geschosshöhen,
- der Entwässerungsleitungen sowie
- der Stärke der Bodenplatte.