Dichtheitsprüfung

Das Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist auch weiterhin für Hauseigentümer/-innen von Bedeutung. Deshalb möchten wir mit diesem Schreiben alle Adressaten eines Grundbesitzabgabenbescheides auf einige wichtige gesetzliche Änderungen hinweisen:

 Wann müssen Grundstücksbesitzer Abwasserleitungen prüfen lassen?

 Es werden durch die neueste Fassung der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw NRW 2020) folgende landes­rechtliche Fristen für die erstmalige Prüfung bestehender Ab­wasserleitungen festgelegt:

 In festgesetzten Wasserschutzgebieten ist die Prüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwas­ser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 durchzu­führen.

Private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind unverzüglich auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen, wenn dem Grundstückseigentümer bekannt ist, dass bei der Überprüfung des kommunalen Kanalnetzes entweder Ausschwemmungen von Sanden und Erden, Ausspülungen von Scherben, Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des häuslichen Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal festgestellt wurden. Die Pflicht gilt auch, wenn Absackungen im Grundstücks-bereich oder im Bürgersteigbereich, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden schließen lassen, oberhalb des Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals festzustellen sind oder wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit an den Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet werden. In diesen Fällen liegt ein begründeter Verdachtsfall vor, der eine Dichtheitsprüfung erforderlich macht.

Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind keiner Wiederholungs-prüfung zu unterziehen, da keine fristgebundenen Prüfungen für private Leitungen für häusliches Abwasser mehr vorgesehen sind.

 

 Folgende Ortschaften sind von der Festlegung als Wasserschutzgebiet betroffen:  

 Bremen, Parsit, Waltringen, Hünningen (jeweils alle Straßen/Grundstücke),

 Lüttringen: Bebauung nördliche und östliche Seite des Höinger Weges: Hermann-Löns-Str. 15, 87 – 91, Höinger Weg ungerade Haus-Nr. 1 – 15, Höinger Weg ungerade Haus-Nr. 57-65 und Soestweg 1

 Höingen: Folgende Straßen/Grundstücke liegen nicht im Wasserschutzgebiet:

Annastraße, Auf den Höhen, Auf den Kreuzen, Burgstraße gerade Haus Nr. 18 – 32, Burgstraße ungerade Haus Nr. 11 – 27, Georgsgasse, Haarweg Haus Nr. 8 , 10, Josefstraße, Kapellenweg, Kurzer Weg, Linnenkamp, Marienweg, Pattenbraiken gerade Haus Nr. 10 + 12, Pattenbraiken ungerade Haus Nr. 3 – 11, Schützenstraße gerade Haus Nr. 34 – 46, Schützenstraße ungerade Haus Nr. 1 – 21, Südstraße gerade Haus Nr. 2 – 12, Winnenweg (außer Haus Nr. 12,15 a, 15), Zum Hohlberg, Zum Hohlsiepen

Das bedeutet, dass alle nicht genannten Straßen/Grundstücke in Höingen der Prüfpflicht unterliegen!

 

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen. Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete gibt es keine gesetzlich festgelegten Prüffristen.

  

Welche Leitungen müssen geprüft werden?

Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich liegen oder unzugänglich verlegt sind und  Schmutzwasser oder Mischwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes. Dabei ist es egal, ob das Grundstück an eine Kanalisation, an eine abflusslose Grube oder an eine Kleinklär-anlage angeschlossen ist. Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung betrifft auch Abwasserleitungen von Neubauten oder Leitungen nach einer wesentlichen Änderung.

Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ense muss der Grundstückseigentümer auch die Grundstücksanschlussleitungen (Leitung vom Kontrollschacht bzw. der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal) auf Dichtheit prüfen lassen. Regenwasserleitungen werden von der Regelung nicht erfasst.

 

Welche Vorbereitungen sind erforderlich?

Bestandsaufnahme:

Vor Beginn der Arbeiten muss die Lage aller vorhandenen Abwasserleitungen ermittelt werden. Auskunft geben Ihre Baupläne des Objekts. Für die Prüfungen muss eine Lageskizze vorliegen oder angefertigt werden.

Reinigung:

Vor der Dichtheitsprüfung muss eine Fachfirma die Abwasserleitungen reinigen. Diese Reinigung         erfolgt üblicherweise mit Hochdruckspüldüsen, die vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die Abwasserleitung eingeführt werden.                                                

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?                                                

Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: TV-Inspektion, Druckprüfung mit Wasser, Druckprüfung mit Luft. Die Prüfung bestehender Leitungen kann in der Gemeinde Ense bei häuslichem Abwasser durch eine TV-Inspektion erfolgen. Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der Schmutz- bzw. Mischwassergrund- und -anschlussleitungen ist eine Druckprüfung erforderlich. Die Entscheidung über eine Schadensbewertung trifft der Sachkundige in der Dichtheitsbescheinigung. Sachkundiger und Sanierer können, müssen aber nicht von derselben Firma sein.

 

Was soll passieren, wenn Schäden festgestellt wurden?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren oder sanieren zu lassen. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nicht erforderlich.

Über mögliche Abweichungen von den Sanierungsfristen kann die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden.

 

Wer darf eine Dichtheitsprüfung durchführen?                                                

Die Anforderungen an die Sachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW geregelt. Bei folgenden Organisationen werden diese sachkundigen Firmen registriert: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Ingenieurkammer-Bau NRW. Die sachkundigen Unternehmen sind in einer landesweiten Liste zusammengefasst. Für betroffene Grundstückseigentümer und Kommunen stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz             Nordrhein-Westfalen diese Liste auf seiner Webseite zur Verfügung: www.sadipa.it.nrw.de/sadipa/ (Es liegen auch Listen im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Am Spring 4 in Ense aus.) Erfüllen Personen, welche die Dichtheitsprüfung durchführen, nicht die Anforderungen an die Sachkunde, wird die Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung von der Gemeinde Ense nicht anerkannt.

 

Was gehört zum Dichtheitsnachweis?

 Das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW 2013 zu dokumentieren. Der Bescheinigung sind als Anlagen beizufügen:

1. ein Bestandsplan / eine Lageplanskizze,

2. eine Fotodokumentation der Örtlichkeit und

3. bei optischer Prüfung:

a) eine CD/DVD mit den Befahrungsvideos,

b) Haltungs- / Schachtberichte und

c) eine Bilddokumentation festgestellter Schäden oder

4. bei Prüfung mit Luft oder Wasser: die Prüfprotokolle.

 

Die Nachweise sind binnen eines Monats nach Durchführung der Dichtheitsprüfung bei der Gemeinde Ense, Fachbereich 3, vorzulegen. Sachkundige sollten sich vor Ausführung der Dichtheitsprüfung mit der Gemeinde Ense in Verbindung setzen, um Missverständnisse bei der Dokumentation zu vermeiden.

 

Wenn Sie noch Fragen haben:

Allgemeine Auskünfte, zum Beispiel zu Wasserschutzgebieten und Fristen, erhalten Sie bei der Gemeinde Ense, Fachbereich 3 unter der Telefonnummer 02938 / 980-168 (Herr Schürmer) bzw. 02938 / 980-164 (Herr Sörries). Unsere Informationen zur Dichtheitsprüfung werden zurzeit auf der Internetseite der Gemeinde Ense (www.gemeinde-ense.de) aktualisiert.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Petra Jurkewitz

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Herr Uwe Schürmer

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Herr Frank Sörries

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