Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuerreform ab 2025
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, völlig veraltet ist. Die Berechnung erfolgt aktuell noch Grundlagen aus den 1960er Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Das wird auch passieren. In NRW gelten dafür die vom Bund beschlossenen Reformgesetze.
Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Ense und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Freizeit- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.
Das, was Ense lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.
Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher. Und das ist eine gute Nachricht. Das Gesamtvolumen der Grundsteuer in Ense beträgt übrigens pro Jahr ca. 2,3 Mio. €.
Wie läuft die Reform ab?
Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wird, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben oder noch erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel ist insofern das Finanzamt Soest zuständig. Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Soest erreichen Sie Mo – Fr von 09:00 – 13:00 Uhr unter 02921/351-1959
Der Messbescheid ist verbindlich. Die Gemeinde Ense legt im letzten Schritt nur noch den Hebesatz fest, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Es gibt zwei verschiedene Hebesätze: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe).
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz berechnet. Dazu wird Ihr individueller Grundsteuer-Messbetrag mit dem durch die Gemeinde festgelegten Hebesatz (aktuell 479) multipliziert und durch 100 geteilt.
Beispiel: [Ihr Messbetrag = 60 €] x 479 : 100 = 287,40 € Grundsteuer pro Jahr
Wichtig: Durch die Berechnungsformeln nach der Grundsteuerreform reduzieren sich die Messbeträge im Durchschnitt deutlich. Daher wird die Gemeinde Ense höhere Hebesätze festsetzen müssen, um insgesamt das gleiche Steueraufkommen zu erreichen. Das Land NRW hat dazu bereits Berechnungen angestellt. Danach beträgt der s. g. „aufkommensneutrale Hebesatz“ für Ense ab 2025 rechnerisch 723 Punkte (s. dazu unten: Aufkommensneutrale Hebesätze).
Was heißt das für Ihre Grundsteuer?
Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung des Grundstücks und Gebäudes nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist.
Die Gemeinde Ense hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.
Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab.
Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.
Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht die Gemeinde Ense das Grundsteueraufkommen insgesamt nur wegen der Reform nicht.
Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde Ense nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.
Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an. Diese können Sie am Grundsteuer-Messbetrag ablesen.
Wann steht Ihre neue Grundsteuer fest?
Mit Versand der Grundsteuer-Bescheide für das Jahr 2025. In der Zwischenzeit schließen die Finanzämter die noch ausstehenden Bewertungen ab. Anschließend kann die Gemeinde Ense ihre Hebesätze rechnerisch an die neuen Werte anpassen. Erst dann kann die neue Grundsteuer für jeden individuell berechnet werden. Bis dahin braucht es also noch etwas Geduld. Die Festlegung der Hebesätze erfolgt mit Beschluss des Haushaltes für das Jahr 2025 in der Ratssitzung am 10.12.2024.
Werden Wohnhäuser stärker belastet als Gewerbeimmobilien?
Wohngrundstücke haben in den vergangenen Jahrzehnten einen höheren Wertzuwachs erfahren als Geschäftsgrundstücke. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, für die Berechnung der Grundsteuer aktuelle Werte zu verwenden. Dadurch werden Wohngrundstücke in der Regel stärker belastet als Gewerbeimmobilien.
Niemand wünscht sich, dass Wohnen teurer wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben schon im Januar 2022 auf das Problem hingewiesen und das Land NRW dazu aufgefordert, die so genannte Grundsteuer-Messzahl anzupassen. Dadurch kann die Belastungsverschiebung rechnerisch einheitlich und dauerhaft ausgeglichen werden. Das Land ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Stattdessen hat der Landtag gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen Anfang Juli beschlossen, dass Städte- und Gemeinden künftig für Gewerbe- und Wohnimmobilien unterschiedliche Hebesätze festlegen dürfen. In der Theorie klingt das gut, in der Praxis ist das Thema allerdings mit verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet.