Verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten beim Grünschnitt / Durchführung brauchtumsbezogener Osterfeuer in 2021 fraglich

Bis zum Osterwochenende verstreichen noch ein paar Wochen, jedoch zeichnet sich ab, dass auch in diesem Jahr die von den Vereinen organisierten Osterfeuer nicht wie gewohnt stattfinden können. Die weitere Entwicklung der rechtlichen Bestimmungen in der Coronaschutzverordnung NRW bleibt abzuwarten. 

Da viele Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Grünschnitt die Vereine bei den Sammlungen für die Osterfeuer unterstützen, muss in diesem Jahr beachtet werden, dass der Grünschnitt anderweitig zu entsorgen ist. Dafür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Baumschnitt (max. 12cm stark), Strauch- und Heckenschnitt, Laub, etc. sowie Blumen- und Pflanzenreste können in der Biotonne entsorgt werden. Bis April werden die Biotonnen im 14-tägigen Rhythmus geleert, ab Mai (bis Oktober) wöchentlich.
  • In der 9. Kalenderwoche (02.-05. März 2021) findet die Aktion „Baum- und Strauchschnitt“ statt. Dabei werden z. B. Baumschnitt, Äste und Heckenschnitt kostenlos und ohne Anmeldung eingesammelt. Gesammelt werden nur gebündelter Baum- und Strauchschnitt (max. 15 Bündel). Das Strauchgut ist am Abend vorher gut sichtbar an die Straße zu legen. Die genauen Termine für die einzelnen Ortsteile sind dem Abfallkalender zu entnehmen.
  • Sofern die Kapazitäten der Biotonne und der Aktion „Baum- und Strauchschnitt“ nicht ausreichen, können größere Mengen Grünschnitt beim Abfallwirtschaftszentrum Werl (ESG) entsorgt werden. Die Entsorgung bei der ESG ist gebührenpflichtig.

Zu ordnungs- und corona-bezogenen Fragen, steht Ihnen Herr Andreas Langesberg unter 02938/980117 zur Verfügung. Bei Fragen zur Abfallentsorgung hilft Ihnen Frau Brigitte Lohölter unter 02938/980176.

 

Der Abfallkalender kann hier eingesehen werden.