Voraussetzungen für die Ehe
Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.
Nicht möglich ist dies bei
Personen, die schon verheiratet sind,
Verwandten in gerader Linie,
voll- und halbbürtigen Geschwistern,
bei Minderjährigen.
Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:
beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,
beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,
beide Eheschließende in Ense geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).
Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:
eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden
Wann und wo wird getraut?
Alle Eheschließungen werden grundsätzlich im Heimathaus durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist die Trauung in einer Gastronomie in Ense. In diesem Fall vereinbart das Hochzeitspaar alle Formalitäten mit den Gastronomen und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin führt die Trauung vor Ort durch.
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Standesamt Ense nicht die Termine in der Gastronomie für die Hochzeitspaare bucht. Dies müssen die Paare in Eigenverantwortung organisieren.
Standesamtliche Eheschließungen können nicht in privaten Räumlichkeiten, privaten Gärten, auf Höfen oder unter freiem Himmel stattfinden.
Trauungen können nach Absprache an jedem Werktag durchgeführt werden. Das Standesamt Ense bietet jeweils einen Samstag im Monat als Trautermin an. Dieser kann schriftlich oder telefonisch beim Standesamt angefragt werden. Weitere zusätzliche Samstagstermine können nach Absprache festgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Alle Hochzeiten können während der Öffnungszeiten der Verwaltung stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung zu heiraten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Extragebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00€ erhoben wird. An Samstagen werden maximal 3 Ehen geschlossen. Diese Eheschließungen finden zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr statt.
Für weitere Rückfragen ist das Standesamt telefonisch während der Öffnungszeiten unter 02938/980-139 (Herr Steidel) oder jederzeit schriftlich per E-Mail (t.steidel@gemeinde-ense.de) erreichbar.
Sie können auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren. Sollten Sie ohne Termin zum Standesamt kommen, besteht die Möglichkeit, dass Sie lange Wartezeiten in Anspruch nehmen müssen.
Die Gebühren im Einzelnen
wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: | 40,00 € |
wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind: | 66,00 € |
Eheurkunde (erstes Exemplar) | 10,00 € |
Eheurkunde (jedes weitere Exemplar) | 5,00 € |
Stammbuch, verschiedene Ausführungen | 42,00-58,00 € |
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 21,00 € |
Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen) | 21,00 € |
Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 150,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 50,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 100,00 € |
Voraussetzungen für die Ehe
Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.
Nicht möglich ist dies bei
Personen, die schon verheiratet sind,
Verwandten in gerader Linie,
voll- und halbbürtigen Geschwistern,
bei Minderjährigen.
Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:
beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,
beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,
beide Eheschließende in Ense geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).
Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:
eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden
Wann und wo wird getraut?
Alle Eheschließungen werden grundsätzlich im Heimathaus durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist die Trauung in einer Gastronomie in Ense. In diesem Fall vereinbart das Hochzeitspaar alle Formalitäten mit den Gastronomen und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin führt die Trauung vor Ort durch.
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Standesamt Ense nicht die Termine in der Gastronomie für die Hochzeitspaare bucht. Dies müssen die Paare in Eigenverantwortung organisieren.
Standesamtliche Eheschließungen können nicht in privaten Räumlichkeiten, privaten Gärten, auf Höfen oder unter freiem Himmel stattfinden.
Trauungen können nach Absprache an jedem Werktag durchgeführt werden. Das Standesamt Ense bietet jeweils einen Samstag im Monat als Trautermin an. Dieser kann schriftlich oder telefonisch beim Standesamt angefragt werden. Weitere zusätzliche Samstagstermine können nach Absprache festgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Alle Hochzeiten können während der Öffnungszeiten der Verwaltung stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung zu heiraten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Extragebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00€ erhoben wird. An Samstagen werden maximal 3 Ehen geschlossen. Diese Eheschließungen finden zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr statt.
Für weitere Rückfragen ist das Standesamt telefonisch während der Öffnungszeiten unter 02938/980-139 (Herr Steidel) oder jederzeit schriftlich per E-Mail (t.steidel@gemeinde-ense.de) erreichbar.
Sie können auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren. Sollten Sie ohne Termin zum Standesamt kommen, besteht die Möglichkeit, dass Sie lange Wartezeiten in Anspruch nehmen müssen.
Die Gebühren im Einzelnen
wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: | 40,00 € |
wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind: | 66,00 € |
Eheurkunde (erstes Exemplar) | 10,00 € |
Eheurkunde (jedes weitere Exemplar) | 5,00 € |
Stammbuch, verschiedene Ausführungen | 42,00-58,00 € |
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 21,00 € |
Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen) | 21,00 € |
Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 150,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 50,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 100,00 € |
Voraussetzungen für die Ehe
Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.
Nicht möglich ist dies bei
Personen, die schon verheiratet sind,
Verwandten in gerader Linie,
voll- und halbbürtigen Geschwistern,
bei Minderjährigen.
Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:
beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,
beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,
beide Eheschließende in Ense geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).
Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:
eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden
Wann und wo wird getraut?
Alle Eheschließungen werden grundsätzlich im Heimathaus durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist die Trauung in einer Gastronomie in Ense. In diesem Fall vereinbart das Hochzeitspaar alle Formalitäten mit den Gastronomen und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin führt die Trauung vor Ort durch.
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Standesamt Ense nicht die Termine in der Gastronomie für die Hochzeitspaare bucht. Dies müssen die Paare in Eigenverantwortung organisieren.
Standesamtliche Eheschließungen können nicht in privaten Räumlichkeiten, privaten Gärten, auf Höfen oder unter freiem Himmel stattfinden.
Trauungen können nach Absprache an jedem Werktag durchgeführt werden. Das Standesamt Ense bietet jeweils einen Samstag im Monat als Trautermin an. Dieser kann schriftlich oder telefonisch beim Standesamt angefragt werden. Weitere zusätzliche Samstagstermine können nach Absprache festgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Alle Hochzeiten können während der Öffnungszeiten der Verwaltung stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung zu heiraten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Extragebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00€ erhoben wird. An Samstagen werden maximal 3 Ehen geschlossen. Diese Eheschließungen finden zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr statt.
Für weitere Rückfragen ist das Standesamt telefonisch während der Öffnungszeiten unter 02938/980-139 (Herr Steidel) oder jederzeit schriftlich per E-Mail (t.steidel@gemeinde-ense.de) erreichbar.
Sie können auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren. Sollten Sie ohne Termin zum Standesamt kommen, besteht die Möglichkeit, dass Sie lange Wartezeiten in Anspruch nehmen müssen.
Die Gebühren im Einzelnen
wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: | 40,00 € |
wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind: | 66,00 € |
Eheurkunde (erstes Exemplar) | 10,00 € |
Eheurkunde (jedes weitere Exemplar) | 5,00 € |
Stammbuch, verschiedene Ausführungen | 42,00-58,00 € |
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 21,00 € |
Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen) | 21,00 € |
Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 150,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 50,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 100,00 € |
Voraussetzungen für die Ehe
Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.
Nicht möglich ist dies bei
Personen, die schon verheiratet sind,
Verwandten in gerader Linie,
voll- und halbbürtigen Geschwistern,
bei Minderjährigen.
Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:
beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,
beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,
beide Eheschließende in Ense geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).
Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:
eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden
Wann und wo wird getraut?
Alle Eheschließungen werden grundsätzlich im Heimathaus durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist die Trauung in einer Gastronomie in Ense. In diesem Fall vereinbart das Hochzeitspaar alle Formalitäten mit den Gastronomen und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin führt die Trauung vor Ort durch.
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Standesamt Ense nicht die Termine in der Gastronomie für die Hochzeitspaare bucht. Dies müssen die Paare in Eigenverantwortung organisieren.
Standesamtliche Eheschließungen können nicht in privaten Räumlichkeiten, privaten Gärten, auf Höfen oder unter freiem Himmel stattfinden.
Trauungen können nach Absprache an jedem Werktag durchgeführt werden. Das Standesamt Ense bietet jeweils einen Samstag im Monat als Trautermin an. Dieser kann schriftlich oder telefonisch beim Standesamt angefragt werden. Weitere zusätzliche Samstagstermine können nach Absprache festgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Alle Hochzeiten können während der Öffnungszeiten der Verwaltung stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung zu heiraten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Extragebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00€ erhoben wird. An Samstagen werden maximal 3 Ehen geschlossen. Diese Eheschließungen finden zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr statt.
Für weitere Rückfragen ist das Standesamt telefonisch während der Öffnungszeiten unter 02938/980-139 (Herr Steidel) oder jederzeit schriftlich per E-Mail (t.steidel@gemeinde-ense.de) erreichbar.
Sie können auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren. Sollten Sie ohne Termin zum Standesamt kommen, besteht die Möglichkeit, dass Sie lange Wartezeiten in Anspruch nehmen müssen.
Die Gebühren im Einzelnen
wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: | 40,00 € |
wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind: | 66,00 € |
Eheurkunde (erstes Exemplar) | 10,00 € |
Eheurkunde (jedes weitere Exemplar) | 5,00 € |
Stammbuch, verschiedene Ausführungen | 42,00-58,00 € |
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 21,00 € |
Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen) | 21,00 € |
Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 150,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 50,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 100,00 € |
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-139
- Fax
- 02938 / 4000
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
- Telefon
- 02938 / 980-170
- b.gruene@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-139
- Fax
- 02938 / 4000
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
- Telefon
- 02938 / 980-170
- b.gruene@gemeinde-ense.de
Heirat
Voraussetzungen für die Ehe
Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.
Nicht möglich ist dies bei
Personen, die schon verheiratet sind,
Verwandten in gerader Linie,
voll- und halbbürtigen Geschwistern,
bei Minderjährigen.
Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:
beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,
beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,
beide Eheschließende in Ense geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).
Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:
eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden
Wann und wo wird getraut?
Alle Eheschließungen werden grundsätzlich im Heimathaus durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist die Trauung in einer Gastronomie in Ense. In diesem Fall vereinbart das Hochzeitspaar alle Formalitäten mit den Gastronomen und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin führt die Trauung vor Ort durch.
Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Standesamt Ense nicht die Termine in der Gastronomie für die Hochzeitspaare bucht. Dies müssen die Paare in Eigenverantwortung organisieren.
Standesamtliche Eheschließungen können nicht in privaten Räumlichkeiten, privaten Gärten, auf Höfen oder unter freiem Himmel stattfinden.
Trauungen können nach Absprache an jedem Werktag durchgeführt werden. Das Standesamt Ense bietet jeweils einen Samstag im Monat als Trautermin an. Dieser kann schriftlich oder telefonisch beim Standesamt angefragt werden. Weitere zusätzliche Samstagstermine können nach Absprache festgelegt werden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Alle Hochzeiten können während der Öffnungszeiten der Verwaltung stattfinden. Es gibt auch die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung zu heiraten. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Extragebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00€ erhoben wird. An Samstagen werden maximal 3 Ehen geschlossen. Diese Eheschließungen finden zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr statt.
Für weitere Rückfragen ist das Standesamt telefonisch während der Öffnungszeiten unter 02938/980-139 (Herr Steidel) oder jederzeit schriftlich per E-Mail (t.steidel@gemeinde-ense.de) erreichbar.
Sie können auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren. Sollten Sie ohne Termin zum Standesamt kommen, besteht die Möglichkeit, dass Sie lange Wartezeiten in Anspruch nehmen müssen.
Die Gebühren im Einzelnen
wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: | 40,00 € |
wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind: | 66,00 € |
Eheurkunde (erstes Exemplar) | 10,00 € |
Eheurkunde (jedes weitere Exemplar) | 5,00 € |
Stammbuch, verschiedene Ausführungen | 42,00-58,00 € |
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 21,00 € |
Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen) | 21,00 € |
Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 150,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 50,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den üblichen Gebühren) | 100,00 € |