Heirat

Voraussetzungen für die Ehe
Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können die Ehe eingehen.

Nicht möglich ist dies bei

  • Personen, die schon verheiratet sind,

  • Verwandten in gerader Linie,

  • voll- und halbbürtigen Geschwistern,

  • bei Minderjährigen.

Anmeldung der Eheschließung

Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für dieses Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung dem/der Partner/in durch Vollmacht erteilen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt oder unten stehend unter "Formulare".

Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden. Die Anmeldung wird bei einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Eheschließenden den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Ense wohnen und trotzdem in Ense die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Das auswärtige Standesamt wird Ense dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Am einfachsten ist die Anmeldung der Eheschließung, wenn:

  • beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,

  • beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,

  • keine/r der Eheschließenden bereits verheiratet war,

  • beide Eheschließende ihren Hauptwohnsitz in Ense haben,

  • beide Eheschließende in Ense geboren sind.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Hauptwohnsitz nicht in Ense hat, dann benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.

Wenn Sie nicht in Ense geboren sind, brauchen Sie eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes - diese Abschrift enthält mehr Angaben als eine Geburtsurkunde).

Verwitwete und geschiedene Eheschließende müssen folgende Urkunden vorlegen:

  • eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

  • und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist. Wenn Sie in Ense geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren

  • eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind

  • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder

  • eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden

Wann und wo wird getraut?
Aufgrund von Baumaßnahmen steht das Heimathaus bis auf weiteres nicht als Trauort zur Verfügung. Trauungen werden im kleinen Sitzungssaal im Rathaus vorgenommen.

Die Gebühren im Einzelnen

wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen:40,00 €
wenn einer oder beide Eheschließende ausländische Staatsangehörige sind:66,00 €
Eheurkunde (erstes Exemplar)10,00 €
Eheurkunde (jedes weitere Exemplar)5,00 €
Stammbuch, verschiedene Ausführungen42,00-58,00 €
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung aufgrund
familienrechtlicher Vorschriften
21,00 €
Versicherung an Eides statt (in Ausnahmefällen)21,00 €
Vornahme der Eheschließung im Heimathaus außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich zu den üblichen Gebühren)
150,00 €
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes
Ense während der üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung (zusätzlich
zu den üblichen Gebühren)
50,00 €
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauraums des Standesamtes
Ense und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (zusätzlich zu den
üblichen Gebühren)
100,00 €

Herr Timo Steidel

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Standesamt
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Herr Bastian Grüne

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Öffentliche Sicherheit & Ordnung Standesamt
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