Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.
Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.
Welche Urkunden gibt es?
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
mehrsprachige internationale Urkunden
Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
- Personalausweis oder Reisepass
Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden | 10,00 Euro |
Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland) | 10,00 Euro |
Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | 17,00 - 66,00 Euro |
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wo gibt es die Urkunden?
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Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
- Personalausweis oder Reisepass
Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden | 10,00 Euro |
Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland) | 10,00 Euro |
Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | 17,00 - 66,00 Euro |
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.
Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.
Welche Urkunden gibt es?
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
mehrsprachige internationale Urkunden
Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
- Personalausweis oder Reisepass
Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden | 10,00 Euro |
Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland) | 10,00 Euro |
Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | 17,00 - 66,00 Euro |
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.
Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.
Welche Urkunden gibt es?
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
mehrsprachige internationale Urkunden
Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
- Personalausweis oder Reisepass
Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden | 10,00 Euro |
Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland) | 10,00 Euro |
Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | 17,00 - 66,00 Euro |
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
- b.gruene@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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- t.steidel@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
- b.gruene@gemeinde-ense.de
Beurkundungen
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.
Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.
Welche Urkunden gibt es?
Geburtsurkunden
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
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Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden | 10,00 Euro |
Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland) | 10,00 Euro |
Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand | 17,00 - 66,00 Euro |
Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Personalausweis oder Reisepass