Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine "Gemeindesteuer". Das heißt, dass die Gemeinde berechtigt ist, Gewerbesteuer zu erheben, in der sich der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet.

Aus diesem Grunde sind Gewerbe beim Ordnungsamt der Gemeinde Ense an-, um- oder abzumelden.

Die Grundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Besteuerungsgrundlagen werden durch die Finanzämter ermittelt und den Gemeinden übermittelt. An diese Gewerbesteuermessbescheide (Grundlagenbescheide) sind die Gemeinden gebunden. Das bedeutet, dass mit diesen Grundlagenbescheiden die Finanzämter gleichzeitig über die Steuerpflicht und die Hebeberechtigung der jeweiligen Gemeinde entscheiden.

Den aktuellen Hebesatz der Gemeinde Ense können Sie der Übersicht über die Gebühren in der Gemeinde Ense entnehmen.

Die Zahlungstermine ergeben sich aus den Steuer- und Zinsbescheiden. Bei Vorauszahlungen sind die Termine dem Punkt Vorauszahlungen zu entnehmen.

 

Kontakt

Frau Larissa Haase

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