Denkmäler in der Gemeinde Ense

Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, dass sie bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Dies ergibt sich aus § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW.

Der Gemeinde Ense obliegt als Untere Denkmalbehörde die Aufgabe der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, sowie das Führen der Denkmalliste. Die eingetragenen Baudenkmäler und Bodendenkmäler der Gemeinde Ense werde in der Denkmalliste NRW  https://denkmal.nrw/ dargestellt. Zusätzlich gibt es noch 11 bewegliche Denkmäler, welche nicht öffentlich einsehbar sind und fünf eingetragene Naturdenkmäler (Eichen).

 

Konkrete Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde sind:

  • Auskünfte zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Vorhaben an Denkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung
  • Steuerbescheinigungen für genehmigte Baumaßnahmen an den Denkmälern
  • Beratung zur Fördermittelvergabe für Erhalt und Pflege von Denkmälern

 

Auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes sind alle geplanten Veränderungen (innen wie außen) an einem Baudenkmal wie zum Beispiel Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, immer im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu klären. Für diese Maßnahmen ist ein formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 9 DSchhG NRW bei der Gemeinde Ense zu stellen. Bei erfolgter denkmalrechtlicher Erlaubnis ist es dem Eigentümer möglich, Steuererleichterungen beim Finanzamt für die durchgeführte Maßnahme geltend zu machen. Ebenfalls ist es denkbar, dass für Baumaßnahmen für den Erhalt des Denkmals Fördermöglichkeiten bei folgenden Institutionen bestehen:

  • Land NRW – über die Bezirksregierung Arnsberg
  • LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • NRW Bank

Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.

 

Ihre Ansprechperson

Frau Brigitte Lohölter

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