Osterfeuer 2026: Antrag auf Genehmigung bis 20. März möglich

Ab sofort können Vereine, Glaubensgemeinschaften und Organisationen einen Antrag zur Genehmigung eines traditionellen Osterfeuers beim Ordnungsamt stellen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das Bürgerportal EnseOnline unter www.ense.deund befindet sich dort im Bereich „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“. 

Erlaubt sind nur Osterfeuer zum Zwecke der Brauchtumspflege im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist. 

Damit die Anträge rechtzeitig bearbeitet und die Einhaltung aller sicherheitsrelevanter Vorgaben, insbesondere Abstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen überprüft werden kann, ist eine fristgerechte Anmeldung der Osterfeuer bis zum 20. März 2026 zwingend erforderlich. Nach dieser Frist eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.