Die Gemeindeverwaltung informiert darüber, dass der Bundesrat am 06.02.2026 eine Gebührenerhöhung für die Ausstellung von Personalausweisen beschlossen hat. Begründet wird die Entscheidung mit gestiegenen Herstellungs- und Verwaltungskosten. Die neue Gebührenverordnung ist bereits am 07.02.2026 in Kraft getreten. Danach wird die Gebühr für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren auf 46 Euro angehoben. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahren sind, ist weiterhin ein ermäßigter Gebührensatz vorgesehen. Dieser beträgt ab sofort 27,60 Euro. Hinzu kommt unverändert die Gebühr für die Erstellung des digitalen Lichtbildes in Höhe von sechs Euro, wenn das Foto vor Ort im Bürgerbüro erstellt wird.
Die Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis sowie für einen Reisepass bleiben vorerst unverändert.