Überwuchs auf öffentlicher Fläche: Rechtzeitiges Entfernen bevor die Nistzeit beginnt

Die Gemeinde Ense bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, den Überwuchs auf öffentlichen Flächen, der durch Sträucher, Gras oder andere Pflanzen verursacht wird, zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Hecken, die auf Gehwege ragen.

Die Beseitigung von Überwuchs trägt dazu bei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, vor allem Fußgänger, zu erhöhen und gleichzeitig das Erscheinungsbild unserer Gemeinde zu bewahren.

Es wird zudem auf die anstehende gesetzliche Verbotszeit gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz hingewiesen, die vom 1. März bis 30. September dauert. In dieser Zeit dürfen beispielsweise Hecken und Gebüsche nicht radikal zurückgeschnitten werden, da dies die Brut- und Setzzeiten von Tieren beeinträchtigen könnte. Die Verwaltung bittet darum, diese Regelungen zu beachten und entsprechende Pflegemaßnahmen rechtzeitig vor Beginn dieser Zeitspanne vorzunehmen.