Osterfeuer 2024

Die traditionellen Osterfeuer dürfen auch in diesem Jahr wieder durchgeführt werden. Ausgenommen sind private Osterfeuer. Die Feuer sind zwingend bis zum 24.03.2024 schriftlich per Mail (f.vielberg@gemeinde-ense.de) beim Ordnungsamt der Gemeinde Ense anzuzeigen.

Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (z.B. behandelte Paletten, Schalbretter etc.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten.

Die Feuerstelle darf erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.

„Bei den Osterfeuern handelt es sich um Brauchtumsfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.“, teilt Florian Vielberg aus der Verwaltung mit.

Für Fragen steht Herr Vielberg auch unter 02938/980-159 gerne zur Verfügung.