Hinterlassenschaften von Tieren sind zu beseitigen

Im Enser Rathaus sind in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden darüber eingegangen, dass Verunreinigungen von Tieren nicht beseitigt werden und somit öffentliche Flächen und Gehwege verschmutzt werden.

Jeder, der Hunde oder Pferde mit sich führt, ist dafür verantwortlich, dass die Tiere nicht die Verkehrsflächen und Anlagen verunreinigen. Soweit es zu Verunreinigungen gekommen ist, sind diese unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Diese Regelung ergibt sich aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ense. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

Insbesondere auf dem Fußweg im Ortsteil Lüttringen, der die Straßen Am Nietenberg, Ohlberg und Zum Fürstenberg miteinander verbindet, konnten Verunreinigungen festgestellt werden. Im Bereich Am Nietenberg / Ohlberg wurde vor einiger Zeit ein Hundekottütenspender aufgestellt. Die Hundehalterrinnen und Hundehalter werden gebeten, von diesem Mülleimer für Hundekot Gebrauch zu machen. Zudem wurden einige der gebrauchten Tüten auf angrenzenden Grundstücken hinterlassen.

Die Verunreinigungen sind in den aufgestellten Hundekottütenspender oder im gewöhnlichen Restmüll zu entsorgen.