Wohngeld

Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sprechzeiten zur Terminvergabe:

Montag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr 
Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr 
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:

  • Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
  • Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.

 

Wohngeldreform zum 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.  

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung

Frau Marion Schirp

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Soziales Soziales Wohngeld
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Frau Nadja Opitz

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Soziales Kultur Soziales Wohngeld
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