Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sprechzeiten zur Terminvergabe:
Montag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:
- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.
-
Informationen:
MHKB NRW
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Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
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Freitag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:
- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.
-
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Montag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
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- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.
-
Informationen:
MHKB NRW
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Montag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.30 Uhr |
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- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
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Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
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-
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Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
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Montag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
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Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:
- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
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Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
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Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
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- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.
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Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
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- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
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Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
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der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
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Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
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Informationen:
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Montag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:
- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.
-
Informationen:
MHKB NRW
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Peter
Fischer
IT-Administration Gemeindliche Schulen
- Anschrift
- 001 Willi-Eickenbusch-Straße 3 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 9798622
- fischer@gemeinde-ense.de
Katrin
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-151
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
Charlene
Christoph
Schulsozialarbeiterin Conrad-von-Ense-Schule
- Anschrift
- 001 Willi-Eickenbusch-Straße 3 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 9798613
- Mobil
- 0175 7110152
- c.christoph@cve.schule
Diana
Hütte
Schulsozialarbeiterin Grundschule Höingen und Lüttringen
- Telefon
- 0171 1895224
- d.huette@gemeinde-ense.de
Melanie
Lütke
Schulsozialarbeiterin Grundschule Niederense
- Telefon
- 0151 53332896
- m.luetke@gemeinde-ense.de
Petra
Schrage
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-106
- p.schrage@gemeinde-ense.de
Steffen
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-214
- Mobil
- 0160 97536923
- s.berger@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-170
- b.gruene@gemeinde-ense.de
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938/980-156
- Fax
- 02938/4000
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-139
- Fax
- 02938 / 4000
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Marco
Stelte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-216
- Mobil
- 0151 / 15416359
- Fax
- 02938 / 4000
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-155
- Fax
- 02938 / 4000
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-154
- Fax
- 02938 / 4000
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Sonja
Horn
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-134
- Fax
- 02938 / 4000
- s.horn@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-117
- Fax
- 02938 / 4000
- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Regina
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-105
- Fax
- 02938 / 4000
- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Kathrin
Esken
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-218
- Fax
- 02938 / 4000
- k.esken@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938/980-156
- Fax
- 02938/4000
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-155
- Fax
- 02938 / 4000
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-154
- Fax
- 02938 / 4000
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
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Wohngeld
Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sprechzeiten zur Terminvergabe:
Montag | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.30 Uhr |
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:
- Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
-
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.
Wohngeldreform zum 01.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist eine umfassende Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben können Sie auch vorab online über den Wohngeldrechner des Landes überprüfen. Im Anschluss an die Berechnung haben Sie die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung.