Rundfunkgebührenbefreiung

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind unter Benutzung des Antragsvordruckes zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheides oder Bescheinigung der Behörde direkt an

 

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

 

zu schicken.

Antragsvordrucke

Antragsvordrucke erhalten Sie bei Frau Horn, Raum 102. Sie können die Befreiung / Ermäßigung aber auch online unter www.rundfunkbeitrag.de beantragen.

Anspruchsberechtigt

Sie können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen, wenn Sie folgende Sozialleistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§27 a oder 27 d)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (4. Kapitel)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten:

  • Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend  mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstal­tungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
  • Blinde und dauerhaft sehbehinderte Men­schen, mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60  und denen das Merk­zeichen RF zuerkannt wurde
  • Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine aus­reichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde

Nähere Einzelheiten zur Rundfunkbefreiung und Rundfunkermäßigung entnehmen Sie bitte den Internetseiten von ARD ZDF Deutschlandradio unter www.rundfunkbeitrag.de

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Frau Marion Schirp

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Soziales Soziales Wohngeld
Details