Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind unter Benutzung des Antragsvordruckes zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheides oder Bescheinigung der Behörde direkt an
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
zu schicken.
Antragsvordrucke
Antragsvordrucke erhalten Sie bei Frau Horn, Raum 102. Sie können die Befreiung / Ermäßigung aber auch online unter www.rundfunkbeitrag.de beantragen.
Anspruchsberechtigt
Sie können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen, wenn Sie folgende Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§27 a oder 27 d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (4. Kapitel)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten:
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Blinde und dauerhaft sehbehinderte Menschen, mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60 und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
Nähere Einzelheiten zur Rundfunkbefreiung und Rundfunkermäßigung entnehmen Sie bitte den Internetseiten von ARD ZDF Deutschlandradio unter www.rundfunkbeitrag.de
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rundfunkgebührenbefreiung
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind unter Benutzung des Antragsvordruckes zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheides oder Bescheinigung der Behörde direkt an
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
zu schicken.
Antragsvordrucke
Antragsvordrucke erhalten Sie bei Frau Horn, Raum 102. Sie können die Befreiung / Ermäßigung aber auch online unter www.rundfunkbeitrag.de beantragen.
Anspruchsberechtigt
Sie können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen, wenn Sie folgende Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§27 a oder 27 d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (4. Kapitel)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten:
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Blinde und dauerhaft sehbehinderte Menschen, mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60 und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
Nähere Einzelheiten zur Rundfunkbefreiung und Rundfunkermäßigung entnehmen Sie bitte den Internetseiten von ARD ZDF Deutschlandradio unter www.rundfunkbeitrag.de
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag