Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder und Jugendliche, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Wohngeld oder Kinderzuschlag,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Grundsicherung nach dem SGB XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen eine allgemeine oder eine berufsbildende Schule besuchen. Leistungen zur sozialen oder kulturellen Teilhabe werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Eintägige Ausflüge und mehrtätige Klassenfahrten
Hierbei werden in der Regel die tatsächlichen Kosten übernommen. - Persönlicher Schulbedarf
Für notwendige Schulmaterialen wird zum 01.08. ein Betrag von 100,- Euro sowie zum 01.02. ein Betrag von 50,- Euro gewährt. - Schulbeförderung
Diese Kosten können übernommen werden, sofern Sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderer Stelle (zum Beispiel nach der Schülerfahrtkostenverordnung) übernommen werden. - Ergänzende Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
Wenn das Erreichen des wesentlichen Lernziels nachweislich gefährdet ist, kommt eine Zusatzförderung in Form von Nachhilfeunterricht in Betracht, wenn diese zur Erreichung der Lernziele geeignet und erforderlich ist. Vorrangig sind aber kostenlose schulische oder schulnahe Angebote in Anspruch zu nehmen. - Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten
Sofern Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, werden die Kosten komplett übernommen. - Soziale und kulturelle Teilhabe
Hierfür kann monatlich eine Leistung in Höhe von bis zu 15,00 Euro gewährt werden. Diese Leistung kann individuell eingesetzt werden für z. B. für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musik- oder Malunterricht, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung oder Freizeiten. Außerdem können z. B. Kosten für Ausrüstungsgegenstände, die man zwingend für die Ausübung einer konkreten Aktivität am sozialen und kulturellen Leben benötigt, übernommen werden.
Für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen muss ein Antrag gestellt werden. Ausnahme: Der Schulbedarf wird an Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Grundsicherung nach dem SGB XII mit den laufenden Leistungen ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich an das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) in Werl wenden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Peter
IT-Administration Gemeindliche Schulen
- Anschrift
- 001 Willi-Eickenbusch-Straße 3 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 9798622
- fischer@gemeinde-ense.de
Katrin
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-151
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
Charlene
Christoph
Schulsozialarbeiterin Conrad-von-Ense-Schule
- Anschrift
- 001 Willi-Eickenbusch-Straße 3 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 9798613
- Mobil
- 0175 7110152
- c.christoph@cve.schule
Diana
Hütte
Schulsozialarbeiterin Grundschule Höingen und Lüttringen
- Telefon
- 0171 1895224
- d.huette@gemeinde-ense.de
Melanie
Lütke
Schulsozialarbeiterin Grundschule Niederense
- Telefon
- 0151 53332896
- m.luetke@gemeinde-ense.de
Petr
Schrage
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-106
- p.schrage@gemeinde-ense.de
Steffen
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-214
- Mobil
- 0160 97536923
- s.berger@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-170
- b.gruene@gemeinde-ense.de
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938/980-156
- Fax
- 02938/4000
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-139
- Fax
- 02938 / 4000
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Marco
Stelte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-216
- Mobil
- 0151 / 15416359
- Fax
- 02938 / 4000
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-155
- Fax
- 02938 / 4000
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-154
- Fax
- 02938 / 4000
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Sonja
Horn
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-134
- Fax
- 02938 / 4000
- s.horn@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-117
- Fax
- 02938 / 4000
- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Regina
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-105
- Fax
- 02938 / 4000
- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Kathrin
Esken
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-218
- Fax
- 02938 / 4000
- k.esken@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Petra
Schrage
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-106
- p.schrage@gemeinde-ense.de
Steffen
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-214
- Mobil
- 0160 97536923
- s.berger@gemeinde-ense.de
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938/980-156
- Fax
- 02938/4000
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Marco
Stelte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-216
- Mobil
- 0151 / 15416359
- Fax
- 02938 / 4000
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-155
- Fax
- 02938 / 4000
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-154
- Fax
- 02938 / 4000
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Sonja
Horn
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-134
- Fax
- 02938 / 4000
- s.horn@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-117
- Fax
- 02938 / 4000
- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Regina
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-105
- Fax
- 02938 / 4000
- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder und Jugendliche, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Wohngeld oder Kinderzuschlag,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Grundsicherung nach dem SGB XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen eine allgemeine oder eine berufsbildende Schule besuchen. Leistungen zur sozialen oder kulturellen Teilhabe werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Eintägige Ausflüge und mehrtätige Klassenfahrten
Hierbei werden in der Regel die tatsächlichen Kosten übernommen. - Persönlicher Schulbedarf
Für notwendige Schulmaterialen wird zum 01.08. ein Betrag von 100,- Euro sowie zum 01.02. ein Betrag von 50,- Euro gewährt. - Schulbeförderung
Diese Kosten können übernommen werden, sofern Sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderer Stelle (zum Beispiel nach der Schülerfahrtkostenverordnung) übernommen werden. - Ergänzende Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
Wenn das Erreichen des wesentlichen Lernziels nachweislich gefährdet ist, kommt eine Zusatzförderung in Form von Nachhilfeunterricht in Betracht, wenn diese zur Erreichung der Lernziele geeignet und erforderlich ist. Vorrangig sind aber kostenlose schulische oder schulnahe Angebote in Anspruch zu nehmen. - Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten
Sofern Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, werden die Kosten komplett übernommen. - Soziale und kulturelle Teilhabe
Hierfür kann monatlich eine Leistung in Höhe von bis zu 15,00 Euro gewährt werden. Diese Leistung kann individuell eingesetzt werden für z. B. für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musik- oder Malunterricht, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung oder Freizeiten. Außerdem können z. B. Kosten für Ausrüstungsgegenstände, die man zwingend für die Ausübung einer konkreten Aktivität am sozialen und kulturellen Leben benötigt, übernommen werden.
Für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen muss ein Antrag gestellt werden. Ausnahme: Der Schulbedarf wird an Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Grundsicherung nach dem SGB XII mit den laufenden Leistungen ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich an das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) in Werl wenden.