Die Musikförderungsrichtlinien der Gemeinde Ende regeln die Zuschüsse für die verschiedenen Musikvereine und ähnliche Gruppen in der Gemeinde Ense und sind somit maßgeblich für die Musikförderung in Ense.
Die Vereine müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um finanzielle Zuschüsse generieren zu können. Neben laufenden Zuschüssen, die jährlich ausgezahlt werden, können auch einzelne Zuschüsse für Anschaffungen oder ähnliches beantragt werden.
Wenn Sie für Ihren Verein oder für Ihre Gruppe finanzielle Mittel beantragen wollen, dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich zunächst mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung setzen, um Ihre Chancen auf finanzielle Bezuschussung durchzusprechen.
- Musikförderungsrichtlinien der Gemeinde Ense
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- n.opitz@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Musikförderung
Die Musikförderungsrichtlinien der Gemeinde Ende regeln die Zuschüsse für die verschiedenen Musikvereine und ähnliche Gruppen in der Gemeinde Ense und sind somit maßgeblich für die Musikförderung in Ense.
Die Vereine müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um finanzielle Zuschüsse generieren zu können. Neben laufenden Zuschüssen, die jährlich ausgezahlt werden, können auch einzelne Zuschüsse für Anschaffungen oder ähnliches beantragt werden.
Wenn Sie für Ihren Verein oder für Ihre Gruppe finanzielle Mittel beantragen wollen, dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich zunächst mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung setzen, um Ihre Chancen auf finanzielle Bezuschussung durchzusprechen.