Die Beratung zur Rente und Versorgung in der Gemeinde Ense ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:
- Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
- Anträge auf Klärung des Renten-Versicherungskontos,
- Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
- Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
- Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
- Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe),
- Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen.
Aktuelle Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 30.09.2005: BfA Berlin) und Deutsche Rentenversicherung Westfalen (bis 30.09.2005: LVA Westfalen).
Die Gemeinde Ense bietet in ihrer Rentenstelle nur noch feste Termine an. Nehmen Sie daher im Vorfeld mit der angegebenen Ansprechpartnerin Kontakt auf.
Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten vorab telefonisch mit der angegebenen Ansprechpartnerin.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Kathrin
Esken
- k.esken@gemeinde-ense.de
Regina
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Marco
Stelte
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Steffen
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- s.berger@gemeinde-ense.de
Sonja
Horn
- s.horn@gemeinde-ense.de
Petra
Schrage
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- p.schrage@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Regina
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
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- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
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Nadja
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
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- n.opitz@gemeinde-ense.de
Marco
Stelte
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
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- c.reiss@gemeinde-ense.de
Steffen
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
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Horn
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Petra
Schrage
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Freitag
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- p.schrage@gemeinde-ense.de
Rente und Versorgung
Die Beratung zur Rente und Versorgung in der Gemeinde Ense ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:
- Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
- Anträge auf Klärung des Renten-Versicherungskontos,
- Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
- Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
- Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
- Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe),
- Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen.
Aktuelle Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 30.09.2005: BfA Berlin) und Deutsche Rentenversicherung Westfalen (bis 30.09.2005: LVA Westfalen).
Die Gemeinde Ense bietet in ihrer Rentenstelle nur noch feste Termine an. Nehmen Sie daher im Vorfeld mit der angegebenen Ansprechpartnerin Kontakt auf.
Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten vorab telefonisch mit der angegebenen Ansprechpartnerin.