Reisepass

Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.

Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.

Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.

 

Online-Terminvereinbarung

Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit)                     70,00 EUR
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit)37,50 EUR
Expresszuschlag32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit)26,00 EUR
  • aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
  • Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
    (falls Personalausweis nicht vorhanden)
  • bisheriger Reisepass (falls vorhanden)

Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.

Ca. 11 Wochen

Kontakt

Herr Florian Vielberg

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Frau Helga Kunz

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Frau Manuela Salinus-Berude

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