Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.
Online-Terminvereinbarung
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. 11 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
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Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
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- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. 11 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.
Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.
Online-Terminvereinbarung
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
(falls Personalausweis nicht vorhanden) - bisheriger Reisepass (falls vorhanden)
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
Ca. 11 Wochen
Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) | 26,00 EUR |
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Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 EUR |
Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 EUR |
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Ca. 11 Wochen
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
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- 02938 / 980-802
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
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Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
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- 02938 / 4000
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Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.
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