Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalauswes im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Deses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | td>6,00|
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Persoalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 |
ca. zwei Wochen
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Personalausweis
Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:
Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.
Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.
Online-Terminvereinbarung
Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit | 37,00 € |
Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit | 22,80 € |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 € Zuschlag |
Neusetzung der Geheimnummer | 6,00 € |
Nachträgl. Einschalten der eID Funktion | 6,00 € |
- bei Erreichen des 16. Lebensjahres | kostenlos |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Erstellung digitales Lichtbild | 6,00 € |
Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Dieses muss zusammen mit dem QR-Code zur Beantragung mitgebracht werden. Alternativ kann für 6,00 € ein digitales Passbild Vorort erstellt werden. Dies wird nicht ausgehändigt und erst ab 6 Jahren empfohlen.
Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn Ausweis nicht vorhanden). Ansonsten bisheriger Ausweis, bzw. Reisepass.
Für Antragsteller unter 16 Jahren gilt:
Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.
Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Erklärung ist auch im Beisein beider Elternteile abzugeben. Das Formular finden Sie weiter unten unter Formulare.
Bei Alleinerziehenden ist eine Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen, welche nicht älter als 3 Monate ist.
ca. zwei Wochen