Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
-
Familienname
-
frühere Namen
-
Vornamen
-
Doktorgrad
-
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
-
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
-
derzeitige Staatsangehörigkeiten
-
frühere Anschriften
-
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Online-Terminvereinbarung
-
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
-
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
-
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
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Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
-
Familienname
-
frühere Namen
-
Vornamen
-
Doktorgrad
-
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
-
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
-
derzeitige Staatsangehörigkeiten
-
frühere Anschriften
-
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Online-Terminvereinbarung
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
-
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
-
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
-
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.