Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
-
Familienname
-
frühere Namen
-
Vornamen
-
Doktorgrad
-
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
-
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
-
derzeitige Staatsangehörigkeiten
-
frühere Anschriften
-
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Online-Terminvereinbarung
-
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
-
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
-
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt Ihnen die Meldebehörde für verschiedene Zwecke Bescheinigungen mit Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister aus.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
-
Familienname
-
frühere Namen
-
Vornamen
-
Doktorgrad
-
Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten:
-
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
-
derzeitige Staatsangehörigkeiten
-
frühere Anschriften
-
Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienstand
Online-Terminvereinbarung
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Bescheinigung gebührenfrei:
-
Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
-
Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke, für Sozialhilfeempfänger (bitte den letzten Sozialhilfebescheid mitbringen)
-
Personalausweis oder Reisepass
- Falls Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen: Vollmacht (formlos) und Personalausweis
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt.