Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christina
Köhler
- Telefon
- 02938 / 980-120
- Fax
- 02938 / 4000
- c.koehler@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christina
Köhler
- Telefon
- 02938 / 980-120
- Fax
- 02938 / 4000
- c.koehler@gemeinde-ense.de
Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.