Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
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Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
- Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)
- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Lena
Raschke
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-125
- l.raschke@gemeinde-ense.de
Annette
Hauschulte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-124
- Fax
- 02938 / 4000
- a.hauschulte@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
Beigeordneter / Fachbereichsleiter / Kämmerer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-102
- Fax
- 02938 / 4000
- d.schroeder@gemeinde-ense.de
Larissa
Haase
Fachdienstleitung Finanzen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-129
- Fax
- 02938 / 4000
- l.haase@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Annette
Hauschulte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-124
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- a.hauschulte@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
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Montag
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Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.
In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.
Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:
- Grundsteuer (Grundsteuer A / Grundsteuer B)
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- Abfallgebühren
Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.
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