Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus den Grundsteuern (A und B), den Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren) und den Abfallgebühren zusammen.

In der Regel werden die Grundbesitzabgaben von der Gemeinde Ense zum Jahresbeginn festgesetzt.

Den Grundstückseigentümern werden diese dann durch den Grundbesitzabgabenbescheid mitgeteilt.

Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacherer Verständlichkeit sind die folgenden Abgaben der Grundbesitzabgaben jeweils einzeln aufgeführt und erläutert:

Das Finanzamt Soest hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet.

Telefon: 02921/351-1959 Mo-Fr. 09:00-18:00 Uhr

Informationen zur Grundsteuerreform sind gebündelt unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden.

Kontakt

Frau Christina Köhler

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