Gaststättenkonzession

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Der Betreiber benötigt dann eine Gaststättenerlaubnis, dabei handelt es sich um eine Gaststättenkonzession.

Die Gaststättenkonzession ist eine Personalkonzession und daher von den persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller die Voraussetzung der persönlichen Zuverlässigkeit erfüllen. Ferner müssen die Räumlichkeiten für den geplanten Betrieb geeignet sein.

Die Gaststättenerlaubnis kann im Serviceportal Ense Online beantragt werden.

Bei Erteilung einer Gaststättenkonzession fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 100,00 Euro und 1.200,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

  • Führungszeugnis (zu beantragen beim Hauptwohnsitzmeldeamt)

  • Auskunft aus dem Gewerberegister (zu beantragen beim Hauptwohnsitzmeldeamt)

  • Finanzielle Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)

  • Unterrichtungsnachweis der IHK

  • Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung)

  • Miet-/Pachtvertrag

  • Bauzeichnungen einschl. Größenberechnung der Räume

Kontakt

Herr Florian Vielberg

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Herr Andreas Langesberg

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